Namentliche Benennung von Schiedsrichtern
Nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung sind alle Vereine verpflichtet, ihre Schiedsrichter und/oder Schiedsrichteranwärter namentlich spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden. Diese Regelung gilt für den Erwachsenenbereich; die WHV-Jugendspielordnung sieht die nächste Meldung zum 1. August dieses Jahres vor.
Für die Planung und Vorbereitung der notwendigen Schulungsmaßnahmen bitten wir um Beachtung der vereinbarten Termine und Fristen. Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenen- und Jugendbereich zu benennenden Schiedsrichter mit jeweils erforderlicher Lizenz finden Sie als Anlage.
Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (WHV-SPO)
Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium
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