Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Spielbetrieb • Nr. 87 vom 1.11.2017

Hallenhockeysaison 2017/2018

1. November 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachdem die Verlegungssperre begonnen hat, wurden die Spielpläne der Oberligen und der 1. Verbandsliga Herren dem Schiedsrichterausschuss übergeben. Mit der Zustellung des Schiedsrichterausschuss sind sie in Kraft getreten. Für den weiten Spielbetrieb und die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.
Bitte überprüfen Sie noch einmal ob alle Halle eingetragen/richtig eingetragen sind. Änderungen bitte an mich melden.

Zur Hallenrunde startet in den Oberligen und in der 1. Verbandsliga Herren der elektronische Spielberichtsbogen.

 

Die Staffelleiterin/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen
Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim,
rainerstg@t-online.de
1. Verbandsliga Damen Ingrid Leidenheimer, Scheffelstr. 13, 672227 Frankenthal,
Ingrid.Leidenheimer@leidenheimer.info
2. Verbandsliga Damen Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
Oberliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
1. Verbandsliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
2. Verbandsliga Herren Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
3. Verbandsliga Herren Laura Scherer, Oberdorfstr. 95, 56072 Koblenz,
Laura.Scherer@rps-hockey.de
4. Verbandsliga Herren arkus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach
M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de
5. Verbandsliga Herren arkus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach
M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de

 

 

Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staffelleiters vorgenommen:
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen
Artur Kuntz
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB
Jochen Göltz (Ergebnisdienst)
Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB
Andreas Bulla (Schiedsrichterwart)
Schiedsrichter- und Fahrtkostenabrechnung
Anke Hugo (Kassenwartin)

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten ins Internet eingetragen werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten.
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB). Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften ist nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern ein Verein in der 5. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit gemischter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 5.Verbandsliga Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und eine Mannschaft in der 5. Verbandsliga Herren, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stamm-spielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw. Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 13.11.17 ins Internet einzutragen. Hierfür sollten die Vereine für jede Mannschaft einen Berechtigten an den Staffelleiter melden, der die Kadermeldung ins Internet eintragen kann. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@keyClubNr“ zur Autorisierung gemeldet werden.

 

Elektronischer Spielberichtsbogen

In den Oberligen der Damen und Herren sowie der 1. Verbandsliga Herren wird der elektronische Spielberichtsbogen (ESB)eingeführt. Dafür muss die Heimmannschaften einen Internetzugang und beide Mannschaften einen Teamberechtigten vor Ort haben um die Eintagungen in den Spielberichtsbogen machen zu können. Die Teamberechtigten werden, wie jetzt auch schon für die Kadermeldung, vor Saisonbeginn mit ihrer Hoc@keyClubNr an den Staffelleiter gemeldet.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Pseudostammspielermeldungen

§ 21(6) SpO-DHB. Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Pflichten des Heimvereins

Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Internet-Eintrags wird verwiesen.

 

Winterliche Wetterverhältnisse

Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei wetterbedingten Spielausfällen gilt:
Der Heimverein wird der Staffelleiterin/dem Staffelleiter binnen einer Frist von einer Woche nach Spielausfall im Benehmen mit dem Gegner einen neuen Termin für die Austragung des Spieles während der restlichen Saisondauer benennen. Sofern das Spiel für die Teilnahme an Relegationsspielen entscheidend ist, kann die Staffelleiterin/der Staffelleiter eine kürzere Frist setzen. Als Nachholtermine sind grundsätzlich auch Wochentage zumutbar. Erklärt der Heimverein, dass ihm eine Halle nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Spiel in der Halle des Gegners ausgetragen werden. Kann dieser eine Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, muss das Spiel an einem von der Staffelleiter/vom Staffelleiter, hilfsweise vom Sportwart, zu bestimmenden Ort ausgetragen werden. Wetterbedingte Spielverlegungen sind kostenfrei.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch einen Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf ist der Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Andreas Bulla und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegennimmt.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Es ist die Wartezeit einzuhalten (§ 34 SpO-DHB), sofern keine klarstellende Absage vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Meldung der Spielergebnisse

Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang, möglichst sofort, an den Ergebnisdienst (Jochen Göltz, Telefon 01590 -2552570 telefonisch oder per SMS) zu melden (§ 31 (9) SpO-DHB). Der Ergebnisdienst ist bemüht, das Ergebnis schnellstmöglich ins Internet (rps-hockey.de) einzustellen. Verstöße gegen § 31 Abs. 8 SpO-DHB werden geahndet. Es hat sich bewährt, dass die Eintragung im Internet durch die Betroffenen auf Übermittlungsfehler überprüft wird.

 

Für die Hallensaison 2017/18 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


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