Bayern

Offizielle Mitteilungen

BAY - Geschäftsstelle • Nr. 46 vom 27.11.2017

BHV Trainerausbildung 2018

 

  München, 27.11.2017

 

Liebe Hockeyfreunde,
 

wir teilen Ihnen hier die Termine zur Trainerausbildung im BHV im kommenden Jahr mit und hoffen, dem Bedarf einigermaßen gerecht zu werden. Die Geschäftsstelle (Frau Slaby) nimmt ab sofort Anmeldungen entgegen, es gilt das „Müller-Prinzip“: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Die Anmeldung muss schriftlich enthalten:
Name / Vorname / Geburtsdatum / Anschrift / E-Mailadresse


Außerdem müssen Teilnehmer am Prüfungslehrgang bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Ausarbeitung einer Trainingseinheit (max. 2 Seiten) mit einer Mannschaft ihrer Wahl einreichen sowie (falls nicht schon geschehen) zwei Passbilder, eine Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Ausbildung von 9 Lerneinheiten und ein Nachweis des Heimatvereins über die Durchführung von mindestens 20 Unterrichtseinheiten. Andernfalls kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erfolgen.
Sollten mehr Meldungen als Plätze vorliegen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der kompletten Anmeldeunterlagen, außerdem wird eine Warteliste eingerichtet.
 

Termine der Fortbildungslehrgänge zur Scheinverlängerung werden in Zusammenarbeit mit dem DHB im Januar 2018 bekannt gegeben. (Teilnehmergebühr: 70 Euro)
 

Einführungslehrgang Süd- und Nordbayern (Teilnehmergebühr: 170 Euro) – Block 1
1. Teil: im Jahr 2017 absolviert
2. Teil: 16. 03. – 18.03.2018 in Nordbayern
 

Einführungslehrgang Süd- und Nordbayern (Teilnehmergebühr 170 Euro) – Block 2
1. Teil: 23.02. – 25.02.2018 in der Sportschule Oberhaching
2. Teil: 19.10. – 21.10.2018 in der Sportschule Oberhaching
 

C – Leistungssportlizenz - Prüfungslehrgang (Teilnehmergebühr: 190 Euro)
21.05. – 25.05.2018 in der Sportschule Oberhaching
 

Bei Absagen der eingeladenen Teilnehmer (egal ob begründet oder unbegründet) sehen wir uns gezwungen, die anfallende Ausfallgebühr, die uns von der Sportschule Oberhaching aufgerechnet wird, entsprechend in Rechnung zu stellen.
Außerdem müssen die Teilnehmer beim BLSV gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, so entstehen Mehrkosten in Höhe von € 65 pro Person und Tag, welche den Vereinen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
 

 

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Hermann Ellenbeck
(Ref. f.d. Lehrwesen)

i.A. Christa Slaby
(Geschäftsstelle)
 


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 45 vom 23.11.2017

Elektronischer Spielberichtsbogen

 

Liebe Hockeyfreunde,

ab der Feldsaison 2017/2018 wurde in Bayern der Elektronische Spielberichtsbogen (ESB) bei allen Einzelspielen im Erwachsenenbereich Feld und Halle eingeführt.
Bei der Handhabung dieses Bogens gab es etliche Schwierigkeiten, die sich auch in der am Wochenende begonnen Hallensaison fortsetzten.

Schiedsrichter haben nach Spielende die Eintragungen nicht bestätigt, der Spielstatus wurde nicht richtig gesetzt (es gab Spiele die waren schon beendet aber der Spielstatus war noch in Vorbereitung gestellt), nicht namentlich gemeldete Schiedsrichter wurden nicht eingetragen usw.
 

Nachfolgend noch einmal die Pflichten des Heimvereins und die Handhabung des ESB

Der Heimverein stellt einen PC, einen Laptop oder ein Tablet mit Internetanschluss zur Verfügung.

Des Weiteren muss eine Person des Heimvereins als Spielleiter (Teamberechtigter) das Spielprotokoll führen.

Zunächst hat der ESB den Status 0. Der Heimverein und der Gastverein können ihre Spieler und Betreuer eintragen. Diese Angaben sind nur für das jeweilige Team selbst sichtbar. Es können nur Spieler und Betreuer auf dem ESB übernommen werden, die in der Kaderliste erfasst und registriert sind.

Die Spielleitung setzt zu einem bestimmten Zeitpunkt (ca. 30 Minuten) vor dem Anpfiff das Spiel auf Status 1. Nun sind die bisherigen Eintragungen sichtbar. Es können von beiden Teams noch Personen nachgetragen oder gelöscht werden.
Mit dem Anpfiff des Spiels setzt der Spielleiter des Heimvereins den ESB auf Status 2. Änderungen im ESB sind nun nicht mehr möglich.

Ist das Spiel beendet setzt der Spielleiter den ESB auf Status 3. Zusammen mit den Schiedsrichtern nimmt der Spielleiter des Heimvereins nun die notwendigen Eintragungen vor:

 

  • Das Endergebnis und das Halbzeitergebnis, (Halbzeit – Ergebnis in Klammern),
  • Ersatztorwart, wenn gespielt,
  • Karten eintragen: Grün, Gelb, Gelb-Rot, Rot,
  • Kosten der Schiedsrichter eintragen,
  • ggf. Bemerkungen eintragen,
  • Besondere Vorkommnisse sind unter Bemerkungen einzutragen.
  • Unter Bemerkungen müssen auch der oder die Schiedsrichter, mit Name, Vorname und Verein eingetragen werden, welche nicht namentlich, sondern nur ein Verein eingeteilt sind.

 

Wenn alle Eintragungen gemacht sind, Gegner und Schiedsrichter diese kontrolliert haben, setzt der Spielleiter den ESB auf Status 4. Nun sind keine Eintragungen im ESB mehr möglich.

 

Wenn die Schiedsrichter namentlich und mit ihrer hoc@key ID angesetzt sind müssen sie den ESB im Status 4 bestätigen. Der Spielleiter des Heimvereins sollte darauf achten und notfalls die Schiedsrichter darauf aufmerksam machen.
Wenn die Schiedsrichter nicht namentlich eingeteilt sind, dann können sie die Eintragungen im ESB nicht bestätigen. Der Staffelleiter sieht dies dann im Feld Bemerkungen.
Weitere Informationen zum Elektronischen Spielberichtsbogen ( ESB ) können unter Bayern Hockey → hoc@key Club → Spielverkehr → Informationen nachgelesen werden. Hier sind die Anleitungen zur Kader- und Stammspielermeldung, Spielbericht Heimmannschaft, Spielbericht Gastmannschaft, Spielbericht Schiedsrichter, genau beschrieben und werden vom DHB immer auf den neuesten Stand gehalten.

 

Bitte auch das Schreiben vom Schiedsrichterobmann des BHV, Herrn Peter Rein vom 07.11.2017 beachten, bezüglich der namentlichen Meldung der Schiedsrichter für die Hallenspiele.

 

Wenn dies alles von den Vereinen beachtet wird, so müsste in Zukunft die Bearbeitung des ESB, reibungslos verlaufen.

 

Wir werden jetzt noch bis Ende Dezember 2017 bei Unregelmäßigkeiten keine Ordnungsstrafen aussprechen, aber ab Januar 2018 dies dann tun.

 

Sollten dennoch Fragen sein, so stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Roland Mathias (Sportwart) · gez. Manuela Wenk (Damenwartin)
i.A. Christa Slaby
(Geschäftsstelle)

 


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 44 vom 6.2.2017

Mannschaftsstärke Halle


Der DHB möchte im Hinblick auf die anstehenden Meisterschaften klarstellen, dass eine Mannschaft im Hallenhockey gem. DHB SPO aus höchstens 12 Spielern pro Spiel besteht:

§ 32 Zusammensetzung und Pflichten der Mannschaften

(1) Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 17 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Entscheidet sich eine Mannschaft nicht für einen Ersatztorwart mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft höchstens aus 16 Spielern. Im Hallenhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 12 Spielern.


Im Protokoll des Jugendsportseminars 2016 wurde in Bezug auf den Länderpokal Halle festgehalten, dass gem. DHB SPO mit 11 Spielern, TW und ETW gespielt wird. Dies ist allerdings nicht richtig, die Regelung mit dem zusätzlichen ETW gilt nur beim Feldhockey.

Der DHB bittet die entstandene Verwirrung zu entschuldigen und diese Information an die Turnierleiter und teilnehmenden Teams der anstehenden Meisterschaften entsprechend weiterzugeben.

Wibke Weisel
Jugendsekretärin


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 43 vom 2.2.2017

VERBANDSTAGE 2017

 

hiermit geben wir Ihnen bekannt, dass der Verbandstag des Bayerischen Hockey-Verbandes am

 

Sonntag den 19. März 2017 um 10:00 Uhr
beim ASV München

Am Poschinger Weiher 4 – 85774 Unterföhring – Telefon: 089-9503156

 

 

und der Jugendtag des Bayerischen Hockey-Verbandes am

 

Samstag den 18. März 2017 um 11:00 Uhr
beim ASV München
Am Poschinger Weiher 4 – 85774 Unterföhring – Telefon: 089-9503156

 

stattfindet.

 

Anträge zum Verbandstag und zum Jugendtag können bis zum 18.02.2017 an die BHV-Geschäftsstelle gestellt werden.


BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Harry Schenavsky      gez. Roger Zeißner

      (Präsident)                    (Jugendwart)
 


BAY - Schiedsrichter • Nr. 31 vom 23.12.2017

Schiedsrichter-Lehrgang am 31.01.18

 

Sehr geehrte Hockeyfreunde,

ein paar einleitende Worte, da der SRA wie bereits auf der Verbandsitzung ankündigt, dem Wunsch vieler Vereine nachgegangen ist und die Lehrgänge umgestaltet hat. So hat BHV SRA hat im letzten Jahr die Lehrgangsinhalte für D-Lizenzen in zwei Module aufgeteilt. Modul A ist die theoretische Auseinandersetzung mit den Regeln, Modul B ist die Umsetzung und Diskussion der Regelkunde in Fallbeispiele (Videos).

Um eine D-Lizenz zu erwerben/ zu verlängern gelten folgende Regeln:

Neuerwerb D-Lizenz: Modul A + Modul B + Online-Test
Verlängerung D- oder C-Lizenz: Modul A oder Modul B + Online-Test (Empfehlung SRA: Modul B)

Nach Teilnahme wird über die Hockey-ID im Nachgang der Online-Test freigeschaltet und kann ortsunabhängig durchgeführt werden.

Am Mittwoch, dem 31.01.2018 findet um 19:30 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang (Modul A) des SRA Bayern in der Sporthochschule Oberhaching (Im Loh 2, 82041 Oberhaching) statt.

  • Lehrgangsleiter: Michael Egelkraut
  • Dauer: ca. 90-120min
  • Teilnehmeranzahl: maximal 80 Personen
  • Anmeldeschluss: 27.01.2018
  • Lehrgangskosten: keine
  • Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein und eine Hockey-ID besitzen
  • Vorbereitung: grundlegendes Selbststudium der Feld- und Hallenregeln


Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für »Schiedsrichterlehrgang.xls) an » frederik@buschww.de

Ohne vorherige und vollständige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)!

Rückfragen gerne per Email (frederik@buschww.de) oder telefonisch 0177-820 7575.

gez. Frederik Busch
BHV Schiedsrichterobmann Bezirk Süd


BAY - Schiedsrichter • Nr. 30 vom 23.12.2017

Schiedsrichter-Lehrgang am 27.02.18

 

Sehr geehrte Hockeyfreunde,

ein paar einleitende Worte, da der SRA wie bereits auf der Verbandsitzung ankündigt, dem Wunsch vieler Vereine nachgegangen ist und die Lehrgänge umgestaltet hat. So hat BHV SRA hat im letzten Jahr die Lehrgangsinhalte für D-Lizenzen in zwei Module aufgeteilt. Modul A ist die theoretische Auseinandersetzung mit den Regeln, Modul B ist die Umsetzung und Diskussion der Regelkunde in Fallbeispiele (Videos).

Um eine D-Lizenz zu erwerben/ zu verlängern gelten folgende Regeln:

Neuerwerb D-Lizenz: Modul A + Modul B + Online-Test
Verlängerung D- oder C-Lizenz: Modul A oder Modul B + Online-Test (Empfehlung SRA: Modul B)

Nach Teilnahme wird über die Hockey-ID im Nachgang der Online-Test freigeschaltet und kann ortsunabhängig durchgeführt werden.

Am Dienstag, dem 27.02.2018 findet um 19:30 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang (Modul B) des SRA Bayern in der Sporthochschule Oberhaching (Im Loh 2, 82041 Oberhaching) statt.

  • Lehrgangsleiter: Yannik Holzmüller
  • Dauer: ca. 90-120min
  • Teilnehmeranzahl: maximal 80 Personen
  • Anmeldeschluss: 24.02.2018
  • Lehrgangskosten: keine
  • Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein und eine Hockey-ID besitzen
  • Vorbereitung: grundlegendes Selbststudium der Feld- und Hallenregeln


Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für »Schiedsrichterlehrgang.xls) an » frederik@buschww.de

Ohne vorherige und vollständige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)!

Rückfragen gerne per Email (frederik@buschww.de) oder telefonisch 0177-820 7575.

gez. Frederik Busch
BHV Schiedsrichterobmann Bezirk Süd


BAY - Schiedsrichter • Nr. 29 vom 10.11.2017

Lange Ecke in der Halle

 

Liebe Hockeyfreunde,

wie bereits im Internet zu lesen, wird es zur Hallensaison eine Regeländerung geben und zwar die Einführung der Ecke (lange Ecke) ähnlich der bereits existierenden Feldregelung.
 

Hier in etwas vereinfachter Version, um es für uns alle etwas leichter zu machen:

Regeländerung Halle 2017/18 Ball unabsichtlich ins Grundlinienaus gespielt (ab dem C-Bereich aufwärts):

Sofern der Ball von einem Verteidiger unabsichtlich über die Grundlinie gespielt oder von einem Torwart oder von einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts unabsichtlich über die Grundlinie abgelenkt worden ist, wird das Spiel für die Angreifer an der Stelle auf der Mittellinie fortgesetzt, die auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Punkt führt, an dem der Ball die Grundlinie überschritten hat (der Ball wird auf der Höhe wieder ins Spiel gebracht, auf der er die Grundlinie verlassen hat).
Es gelten die Regelungen für die Ausführung eines Freischlags.
 

Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche Hallensaison.
Für Rückfragen stehe ich natürlich sehr gerne zur Verfügung.
 

mit sportlichen Grüßen
Peter Rein
BHV Schiedsrichterobmann
 


BAY - Schiedsrichter • Nr. 27 vom 20.9.2017

Schiedsrichter Zwischenrunden MB und KB

 

An alle Jugendvertreter der teilnehmenden Vereine zur Zwischenrunde der Knaben und Mädchen B

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich für die Kurzfristigkeit dieser Bekanntmachung entschuldigen, wir haben bis auf den letzten Drücker versucht einen Jugendschiedsrichterlehrgang bei allen vier Zwischenrunden zu veranstalten, was aber leider mangels Ausbilder nicht in geplantem Umfang möglich war. Unsere Ausbilder sind selbst noch aktive Schiedsrichter und das Wochenende ist einfach mit Bundesliga, Regionalliga und den beiden Bayerischen Meisterschaften der U16 zu voll. Vielen Dank trotzdem an die vielen Schiedsrichter, die sich gemeldet hatten, alle wurden informiert und bekommen Ende Oktober beim nächsten Lehrgang (Ausschreibung folgt) die nächste Chance.


Leider schaffen wir es nur die Zwischenrunde B der Mädchen B in Fürth zu besetzen, da sich dort Ausbilder gefunden haben. Für alle anderen Meisterschaften gilt: Pro Mannschaft muss ein Schiedsrichter (mind. Jahrgang 2003) gestellt werden. Dieser pfeift auf der jeweiligen Meisterschaft dann das Spiel, an dem sein eigener Verein nicht beteiligt ist = überkreuz pfeifen. Fahrtkosten und eventuell entstehende Übernachtungskosten können vom Bayerischen Hockey-Verband nicht übernommen werden.


Die Kurzfristigkeit ist mir bewusst, aber es ist der einzige Weg diese Meisterschaft in einem angemessenen Rahmen stattfinden zu lassen. Bitte lasst uns alle an einem Strang ziehen und alle versuchen diese Problematik mit den jeweils vorhandenen Möglichkeiten zu lösen.


Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Yannik Holzmüller (Jugend SR-Obmann)

 

 


BAY - Schiedsrichter • Nr. 26 vom 14.9.2017

Schiedsrichter-Lehrgang am 03.10. Raum München

 

Sehr geehrte Hockeyfreunde,

der SRA Bayern kündigt hiermit zwei Schiedsrichter-Fortbildungen zum Erlangen der C-Lizenz (Oberliga) an.
Mit Beginn der Hallensaison 2017/2018 endet die Sonderregelung, dass eine D-Lizenz zum Pfeifen eines Oberliga-Spiels ausreicht. Somit werden Vergehen durch Schiedsrichter, die mit einer D-Lizenz ein OL-Spiel pfeifen nach den aktuell gültigen Strafen laut SpO geahndet.
Uns ist die Kurzfristigkeit und der Oktoberfestabschluss bewusst. Dennoch ist dies der einzige spielfreie Termin, an dem die Schulungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die teilnehmenden Schiedsrichter werden in Freundschaftsspielen selbst als Spieler fungieren. Somit ist Hockeyausrüstung ebenso wie eine Schiedsrichterausrüstung mitzubringen.
Der zweite Termin ist am 04./05.11.2017 in Schwabach (Halle). Die offizielle Einladung für diesen Lehrgang folgt zeitnah.

Termin: Dienstag, den 03.10.2017, Raum München

  • Dauer: ca. 6-7 Stunden (mit Verpflegung Vorort)
  • Ort: noch offen - Info an angemeldete Teilnehmer
  • Teilnehmeranzahl: min. 20 Personen
  • Teilnehmerkreis: Süd- und Nordbayern
  • Anmeldeschluss: 01.10.2017
  • Lehrgangsleiter: Peter Rein
  • Unterlagen: Stift und Papier; Hockey-Spieler Ausrüstung Feld, Schiedsrichter-Ausrüstung
  • Voraussetzungen: Schriftliche Anmeldung durch den Verein, gültige D-Lizenz;
  • Vorbereitung: grundlegendes Selbststudium der Feld- und Hallenregeln

 

Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für » Schiedsrichterlehrgang.xls) an » frederik@buschww.de

Ohne vorherige und vollständige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)!
Rückfragen gerne per Email oder telefonisch 0177-820 7575.

gez. Frederik Busch
BHV Schiedsrichterobmann Bezirk Süd


BAY - Schiedsrichter • Nr. 25 vom 31.5.2017

Schiedsrichter-Lehrgang am 27.06. bei HC Wacker

 

Sehr geehrte Hockeyfreunde,
am Dienstag, dem 27.06.2017 findet um 20:30 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang des SRA Bayern im Clubhaus des HC Wacker München, Demleitnerstraße 4, 81371 München statt.

Der Lehrgang ist mit Lizenzprüfung für Anfänger (D) bzw. für Lizenzverlängerung bereits bestehender SR Lizenzen. Der Lehrgang wird vom BHV Jugendschiedsrichterobmann Yannik Holzmüller durchgeführt.

 

  • Dauer: ca. 2,5 Stunden
  • Teilnehmeranzahl: maximal 45 Personen
  • Anmeldeschluss: 20.06.2017
  • Lehrgangskosten: keine
  • Unterlagen: Stift und Papier mitbringen
  • Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein
  • Vorbereitung: grundlegendes Selbststudium der Feld- und Hallenregeln
  •  

Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für » Schiedsrichterlehrgang.xls) an » frederik@buschww.de

Ohne vorherige und vollständige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)!
Rückfragen gerne per Email oder telefonisch 0177-820 7575.
 

gez. Frederik Busch
BHV Schiedsrichterobmann Bezirk Süd


BAY - Schiedsrichter • Nr. 24 vom 29.5.2017

JUGENDSCHIEDSRICHTER-LEHRGANG IM RAHMEN DES HANS-BAUMGARTNER GEDÄCHTNISTURNIER


Sehr geehrte Vereinsvertreter,

Der Bayerische Hockeyverband wird den D1-Länderpokal, der am 01. und 02. Juli auf der Anlage des HLC Rot-Weiß München stattfindet, mit einem Schiedsrichterlehrgang begleiten. Wir laden alle interessierten Schiedsrichter, egal ob bereits als Verbandsschiedsrichter bekannt oder noch nicht.
Lehrgänge wie dieser sind immens wichtig um den Spielbetrieb in den Regionalligen und den bayerischen Oberligen aufrecht zu erhalten. Schon heute sind spiele in der Regionalliga unbesetzt da zu wenige Schiedsrichter zur Verfügung stehen. Die Annahme die Oberligen zu besetzen ist aktuell auf keinen Fall möglich, sollte aber das langfristige Ziel sein. Nur wenn Verband und Vereine gemeinsam an der Jugendschiedsrichterausbildung arbeiten und an einem Strang ziehen werden wir in der Zukunft weiter einen regelmäßigen Spielbetrieb auf die Beine stellen können, der von angesetzten Verbandsschiedsrichtern begleitet wird.
Die Schiedsrichter müssen folgende Vorraussetzungen erfüllen

  • Mindestalter 14 Jahre (wenn jünger bitte Anfrage an yannikholzmueller@gmail.com)
  • Vorkenntnisse müssen vorhanden sein! Wir machen keine Grundausbildung, das ist Aufgabe der Vereine
  • Schiedsrichter haben Interesse für den Kader der BHV-Jugendschiedsrichter gesichtet zu werden um dann auf weiterführenden Meisterschaften angesetzt werden zu können

Jugendschiedsrichter aus ganz Bayern sind eingeladen (wenn keine Mitfahrgelegenheit möglich ist, finanzieren wir das Bayernticket und organisieren die gemeinsame An- und Abreise mit anderen Schiedsrichtern). Für die Vereine entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Anmeldungen bitte bis zum 16. Juni an Yannik Holzmüller (yannikholzmueller@gmail.com)

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Yannik Holzmüller (Jugend SR-Obmann)


BAY - Schiedsrichter • Nr. 23 vom 10.3.2017

SR-Lehrgang am 22.04.17 ESV-München

 

Liebe Hockeyfreunde,

im Zuge der praxisbezogene Schiedsrichter Aus- und Weiterbildung findet ein ganztägiger SR-Lehrgang beim Vorbereitungsturnier „Nymphenburg Open“ des ESV statt. Dieses Turnier wird von Mannschaften auf Ober- und Verbandsliga bestritten und bietet eine gute Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten zu aufzubauen und/ oder zu verfestigen. Schwerpunkt ist hier ein deutlich verbesserter Praxisbezug.

Motto: „Lernen durch Ausführen und Beobachten“
Ablauf: Kurze Regelkunde; Beobachtung aktiver SR durch alle Teilnehmer; Gemeinsames Feedback nach den Spielen;
Ort: ESV München
Datum: 22.04.2017 (nähere Infos nach Anmeldung)
Dauer: Ganzer Tag
Teilnehmeranzahl: 6-12 (Mindestteilnehmeranzahl sind 6)
Voraussetzung: Anfänger und Fortgeschrittene im Erwachsenenbereich (Nachwuchsschiedsrichter Jg. 99-00 nach Absprache)
Anmeldeschluss: 15.04.2017
Anmeldung: Bitte formlos per Email mit Namen, Verein, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer sowie Erwartungen an den Lehrgang an » frederik@buschww.de.

Achtung! Bei diesem Workshop können ausschließlich D-Lizenzen erworben oder C-Lizenzen verlängert werden. Es ist kein Lehrgang zum Erwerb von C-Lizenzen.

Mit sportlichen Grüßen

Frederik Busch
BHV SR-Obmann – Bezirk Süd


BAY - Schiedsrichter • Nr. 22 vom 6.3.2017

Schiedsrichter-Lehrgang C-Lizenz 8. und 9. April

 

Liebe Hockeyfreunde in Bayern,
liebe Schiedsrichter,

wie bereits angekündigt plant der Schiedsrichter Regelausschuss (SRA) Bayern in diesem Jahr mindestens 2 C-Lizenz Lehrgänge durchzuführen.
Der erste dieser Lehrgänge findet am 08./09.04.17 im Rahmen des Germershausen Cup des NHTC statt (ein Damen Vorbereitungsturnier).

Um das Schiedsrichterniveau für ganz Bayern weiter zu verbessern, hat sich der SRA Bayern entschlossen, dieses Turnier in Nürnberg als zentrale Fortbildungsmaßnahme für alle bayerischen Schiedsrichter zu nutzen.
 

Warum brauchen wir überhaupt Schiedsrichter mit C-Lizenz (Berechtigung Oberligaspiele pfeifen zu dürfen)? - Weil die aktuelle Schiedsrichterordnung die Vereine verpflichtet Schiedsrichter mit dieser Qualifikation in ausreichender Anzahl dem Verband (SRA Bayern) zu melden, damit diese für OL Spiele angesetzt werden können.

Ab der Hallensaison 2017/18 ist vorgesehen, dass alle Schiedsrichter, die ein Oberligaspiel oder eine Bayerische Meisterschaft im Jugendbereich pfeifen, auch eine gültige C-Lizenz haben müssen.

Die C-Lizenz kann man nicht bei einem Regelabend erlangen, sondern nur bei einem Tageslehrgang wie eben nun beim NHTC am 08./09.04.
Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, dass alle bayerischen Vereine diese Maßnahme auch für die Ausbildung ihre Schiedsrichter nutzen, um 1. besser ausgebildete Schiedsrichter zu haben und 2. mögliche Strafen wegen fehlender Lizenz zu vermeiden.

Aus der unten stehenden Liste ersichtlich, wie der aktuelle Mindestbedarf an Schiedsrichtern mit C-Lizenz der einzelnen Vereine ist, entsprechend der im Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften für die Feldsaison 2016/17.

Rot eingefärbte Felder zeigen die Fehlmenge. Grün zeigt Erfüllen der Mindestvorgabe.
Die Spalte "Haben" zählt alle Schiedsrichter mit C, B, A bzw. DHB Lizenzen. Selbstverständlich ändert sich diese Minimalanforderung zur Hallensaison, da die Vereine meist mehr Mannschaften melden.


Warum diese ausführliche Erklärung?
Ganz einfach, nur weil man als Verein gerade die Minimalanforderung erreicht hat, bedeutet das ja nicht, dass auch alle vorhandenen Schiedsrichter mit C-Lizenz auch an jedem Oberligaspiel, für das der Verein eingeteilt ist, auch immer Zeit haben, zu pfeifen.

Ich bitte daher alle Vereine dringend die Gelegenheiten in diesem Jahr zur Qualifikation ihrer Schiedsrichter zu nutzen. Am 08./09.04. wäre die erste Möglichkeit.
Es sind noch eine weitere Maßnahme im Juni/Juli geplant und noch Anfang November beim Hallenturnier in Schwabach.
 

Voraussetzung zur Teilnahme ist eine gültige Schiedsrichterlizenz (D-Lizenz) für mindestens 1 Jahr und der Nachweis mindestens 2 Spiele im letzten Jahr gepfiffen zu haben.
Wer welche Lizenz hat kann man auf der BHV Seite unter "Schiedsrichter" -> "Liste SR Lizenzen" nachsehen.

Am Lehrgang in Nürnberg können am Samstag maximal 12 Schiedsrichter und am Sonntag 4 Schiedsrichter teilnehmen. Der Lehrgang umfasst Theorie, Praxis und Regeltest. Anmeldungen bis 03.04.17 schriftlich an den BHV Schiedsrichterobmann Peter Rein unter » prein@musicline-radioforschung.de

 

Peter Rein
Schiedsrichter Obmann BHV

 

 

Übersicht des Minimalbedarfs an Schiedsrichter mit C-Lizenz pro Verein
Stand: 01.03.17
           
BHV Vereine Feld '16
Damenteams
Feld '16
Herrenteams
SR Soll SR Haben SR
Fehlmenge
Spvg Ahorn 0 0 0 1 1
Altmühltaler HV 0 0 0 0 0
Schwaben Augsburg   1 1 1 0
TSV Bad Reichenhall     0 0 0
Bayreuther TS 1 1 2 1 -1
TB Erlangen 2 2 4 3 -1
TV Erlenbach     0 0 0
SpVgg Greuther Fürth 1 2 3 10 7
TSV Grünwald 1 2 3 1 -2
SpVgg Höhenkirchen   1 1 0 -1
SV Ingolstadt-H.     0 0 0
TV Planegg-Krailling     0 0 0
Marktbreiter HC   1 1 1 0
MTV München   1 1 0 -1
ESV München 2 2 4 1 -3
Münchner SC 3 3 6 7 1
TuS Obermenzing 2 2 4 2 -2
TSG Pasing München   1 1 2 1
HLC RW München 1 2 3 3 0
Wacker München 2 3 5 2 -3
ASV München 2 2 4 4 0
SC München 2016 1   1 0 -1
CaM Nürnberg 1   1 4 3
HG Nürnberg 2 3 5 11 6
SF Großgründlach     0 0 0
Nürnberger HTC 1 3 4 1 -3
Eintracht Passau   1 1 0 -1
Regensburger HTC   1 1 0 -1
SB DJK Rosenheim 1 1 2 2 0
LH Schondorf     0 0 0
TV 48 Schwabach 1 2 3 4 1
HC Schweinfurt 1 1 2 3 1
HTC Würzburg 2 2 4 5 1
      67 68  

 


BAY - Schiedsrichter • Nr. 21 vom 21.2.2017

Schiedsrichterlehrgang beim ESV München (16.03.)

 

* Lehrgang ist ausgebucht *

Am Donnerstag, dem 16.03.17 findet um 20 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang bei ESV München statt. (Margarethe-Danzi-Straße 29, 80639 München)

Der Lehrgang ist mit Lizenzprüfung für Anfänger (D) bzw. für Lizenzverlängerung bereits bestehender SR Lizenzen (C+D).

Dauer: ca. 3 Stunden
Lehrgangskosten: keine
Unterlagen: Stift und Papier mitbringen
Lehrgangsleiter: Peter Rein
Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein
Teilnehmeranzahl: maximal 45 Personen
Anmeldeschlusss 12.03.2017

Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für » Schiedsrichterlehrgang.xls) an » frederik@buschww.de

Ohne vorherige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)! Bitte auf sorgfältiges Ausfüllen des Anmeldeformulars achten!


Bezirk Südbayern
gez. Frederik Busch
Schiedsrichterobmann

 


BAY - Schiedsrichter • Nr. 20 vom 20.1.2017

Schiedsrichterlehrgang beim TSV Grünwald (21.02.)

 

* Lehrgang ist ausgebucht - keine Anmeldungen mehr möglich *

 

Am Dienstag, dem 21.02.17 findet um 20 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang bei TSV Grünwald statt. (genaue Anschrift wird bei Anmeldung mitgeteilt)
 

Der Lehrgang ist mit Lizenzprüfung für Anfänger (D) bzw. für Lizenzverlängerung bereits bestehender SR Lizenzen.

  • Dauer: ca. 3 Stunden
  • Lehrgangskosten: keine
  • Unterlagen: Stift und Papier mitbringen
  • Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein
  • Teilnehmeranzahl: maximal 45 Personen
  • Anmeldeschlusss 17.02.2017

Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für » Schiedsrichterlehrgang.xls) an » frederik@buschww.de

Ohne vorherige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)! Bitte auf sorgfältiges Ausfüllen des Anmeldeformulars achten!


Bezirk Südbayern
gez. Frederik Busch
Schiedsrichterobmann


BAY - Schiedsrichter • Nr. 19 vom 12.1.2017

Schiedsrichterlehrgang in Passau (27.01.)

 

Am Freitag, dem 27.01.17 findet um 19 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang des SRA Bayern
in der Universität Passau statt. (genaue Anschrift und Saal wird bei Anmeldung mitgeteilt)
 

Der Lehrgang ist mit Lizenzprüfung für Anfänger (D) bzw. für Lizenzverlängerung bereits bestehender SR Lizenzen.

  • Dauer: ca. 3 Stunden
  • Lehrgangskosten: keine
  • Unterlagen: Stift und Papier mitbringen
  • Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein
  • Teilnehmeranzahl: maximal 45 Personen
  • Anmeldeschlusss 23.01.2017

Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für » Schiedsrichterlehrgang.xls) an » prein@musicline-radioforschung.de

Ohne vorherige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)!


gez. Peter Rein
BHV Schiedsrichterobmann


BAY - Jugend Halle • Nr. 5 vom 17.1.2017

Termine Jugendmeisterschaften Halle 2016/17

 

Wegen einer Sperrung der Bergson-Halle in München musste die Bayerische Pokalmeisterschaft der Männlichen Jugend B auf Sonntag, den 19. Februar 2017 verlegt werden.

 

Termine Jugendmeisterschaften Halle 2014/15

 

    Bayerische Meisterschaften   Bay. Pokalmeisterschaften
                 
Weibliche Jugend A   29.01.2017   Nordbayern        
Weibliche Jugend B   28.01.2017   Südbayern   05.02.2017   Nordbayern
Mädchen A   29.01.2017   Nordbayern   04.02.2017   Südbayern
Mädchen B   19.02.2017   Südbayern   18.02.2017   Nordbayern
                 
Männliche Jugend A   29.01.2017   Südbayern        
Männliche Jugend B   05.02.2017   Nordbayern   19.02.2017   Südbayern
Knaben A   04.02.2017   Südbayern   11.02.2017   Nordbayern
Knaben B   18.02.2017   Nordbayern   18.02.2017   Südbayern

 

gez. Roger Zeißner (Jugendwart) - i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)
 


BAY - Jugend Feld • Nr. 9 vom 19.11.2017

Beschlüsse Jugendausschuss


An alle Vereine im BHV - 19.11.2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

wir möchten euch zukünftig mittels der amtlichen Mitteilung über die Beschlüsse des Jugendausschusses informieren und stehen euch für Rückfragen und Anregungen immer gerne zur Verfügung. Bitte platziert die Anregungen und Rückfragen über eure Bezirksvertreter an den Jugendausschuss. Wir nehmen dies dann auf die Tagesordnung der nächsten Jugendausschusssitzung.

(Diese Mitteilung finden Sie ebenfalls im ->Downloadbereich unter ->Sonstiges)
 

Sitzung vom   Inhalt
     
18.03.2017   -> Direkter Vergleich: am Jugendverbandstag am 18.03.2017 beim ASV wurde über die Aussetzung des direkten Vergleichs wie folgt abgestimmt: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Beschluss   Der Jugendausschuss folgt dem Votum vom Jugendverbandstages und setzt den direkten Vergleich gem. § 22 Abs. 3 ZSpo aus.
     
18.03.2017   -> 2. Mannschaften in der Oberliga (Feld)
Information   Hier verweisen wir auf die Abstimmung beim Jugendverbandstag. Dies ist nun auch in der aktuell gültigen BHV-Zusatzspielordnung vom 01.11.2017 unter § 22 Ziffer 1 eindeutig geregelt worden.
     
01.05.2017
13.11.2017
  -> Anpassung der Schiedsrichtersätze an bestehende Sätze im DHB
 Beschluss   Die Tagessätze sollen lt. DHB-Regelung angepasst werden. Der Jugendausschuss stimmte dem zu und beauftragte Felizitas Bork und Yannik Holzmüller mit der gemeinsamen Ausarbeitung neuer Spesen bis zur nächsten Sitzung.
     
01.05.2017   -> Hohe Ballannahme im U12 und U10 Bereich sowie Selfpass im D-Bereich
Beschluss   Hohe Schlenzbälle und deren Annahme über Kopf im U10-Bereich bleibt verboten und im U12-Bereich passen wir uns an die DHB-Regelungen an, sodass hier Schlenzbälle sowie Überkopfannahme zukünftig erlaubt sind. Im U8-Bereich spielen wir weiterhin ohne Selfpass.
     
01.05.2017   -> Meisterschaften und Zwischenrunde U12 Feld und Halle
Beschluss   Aufgrund der sehr hohen Übernachtungskosten während der Wies’n Zeit und aufgrund fehlender Kapazitäten hat der Jugendausschuss beschlossen, dass die U12 Zwischenrunden auf dem Feld immer im Norden und die Bayerischen Meisterschaften sowie Pokalmeisterschaften immer im Süden stattfinden. Im Gegenzug dazu finden die Meisterschaften im U12-Bereich, in der Halle, immer im Norden statt.
     
11.09.2017   -> Feld 2018 Bayerische Meisterschaft wJA/mJA: Die Erfahrungen aus 2016 und 2017 zeigen, dass die (Verschiebung der BM auf September keinen Vorteil bringt, weil die Topspielerinnen der wJA und mJA im September ohnehin Bundesliga spielen
Beschluss   Die Bayerischen Meisterschaften der wJA/ mJA im Juli 2018 auszutragen.
     
 11.09.2017    -> Anstoßzeiten Bayerischen Meister U14/U16 Feld 2018: Die Anstoßzeiten für die Meisterschaften schon im Vorfeld festzusetzen. Schließlich könnten – mit Ausnahme von Bundesliga-Spielen – alle Spiele um die Meisterschaften herumgelegt werden. Die Feldsaison 2017 hat gezeigt, dass trotz der Kenntnis der Meisterschaften Erwachsenspiele mittig auf den Tag gelegt worden sind.
Beschluss   Der Jugendausschuss setzt sich zum Ziel, dass die Anstoßzeiten 2018 probeweise vorab festgelegt werden. Dies soll so an die Spielplangestalter Nord und Süd und an die Vereine kommuniziert werden.
     
 11.09.2017    -> Feld 2018 Bayerische Meisterschaften U14/U16: die Bayerischen Meisterschaften U14 und U16 künftig parallel auszutragen.
Beschluss   In der Feldsaison 2018 und Hallensaison 2018/19 können vom Jugendausschuss aufgrund der Mannschaftsmeldungen, Terminengpässe und dem Qualifikationsmodus des SHV zur Deutschen Zwischenrunde die Meisterschaften der U14 und U16 parallel angesetzt werden, falls es erforderlich sein sollte.
     
13.11.2017   -> Direkter Vergleich
Beschluss   Der Jugendausschuss setzt den direkten Vergleich gem. § 22 Abs. 3 ZSpo in der Hallensaison 2017/2018 weiterhin aus.
     
13.11.2017   -> Spielverlegungen
Beschluss   Spielverlegungen für die Feldsaison 2018 sind nur auf einen früheren Termin zulässig.
    Weiterhin sind Spielverlegungen bei Abstellungen für den DHB oder BHV nur dann zulässig, wenn es bei den betroffenen Spielern/innen den Kernjahrgang betrifft.

 

Mit sportlichen Grüßen

Marijan Mrkonjic

(Jugendwart)

 


BAY - Jugend Feld • Nr. 8 vom 18.11.2017

Testweise Ligensystem 2018

 

Testweise Ligensystem 2018
­Qualifikation Deutsche Zwischenrunde

An alle Vereine im BHV
(Diese Mitteilung finden Sie ebenfalls im ->Downloadbereich unter ->Sonstiges)


Liebe Hockeyfreunde,

aufgrund der bald anstehenden Mannschaftsmeldungen für die Feldsaison 2018 möchten wir als Jugendausschuss die Möglichkeit nutzen, euch über die anstehenden Veränderungen für die Feldsaison 2018 ausführlich zu informieren.
 

Modifiziertes Ligensystem 2018

Auf dem Jugendverbandstag am 18.03.2017 beim ASV München wurde ein Meinungsbild zu einem modifizierten Ligensystem eingeholt, welches im Vorfeld in den Bezirkssitzungen im Norden und Süden umfassend mit den Vereinen erörtert wurde. Das am Jugendverbandstag eingeholte Meinungsbild mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung verstehen wir als klaren Auftrag das modifizierte Ligensystem im Spielbetrieb Feld 2018 in den Altersklassen U14 und U16 nun für eine Saison testweise einzuführen und uns im Nachgang zur Feldsaison 2018 zu den Erfahrungen mit den Vereinen auszutauschen.
 

Die Mannschaftsmeldungen erfolgen wie bisher für Oberliga und Verbandsliga. Nach einer einfachen Runde in den Bezirken (Oberliga I) qualifizieren sich bei der U14 die ersten vier Mannschaften, bei der U16 aufgrund zahlreicher Nationalmannschafts- und Bayernauswahlterminen in den Monaten Juni und Juli die ersten drei Mannschaften, der beiden Bezirke für die eingleisige Regionalliga. Die Ergebnisse aus den Spielen der in den Bezirken qualifizierten Mannschaften untereinander werden mitgenommen. In Einzelspielen zwischen den Nord- und Südmannschaften wird im weiteren Saisonverlauf der Regionalligameister (Regionalliga) ermittelt. Ab dem ersten Spiel im Bezirk zählen die Punkte für die Meisterschaft und somit erhoffen wir uns eine deutliche Steigerung des Niveaus. Die ersten beiden Mannschaften der Regionalliga qualifizieren sich für die weiterführenden Meisterschaften; hierzu im weiteren Verlauf noch etwas mehr zu den im Bundesjugendtag beschlossenen Änderungen. Die Bayerische Meisterschaft wird im Anschluss an die Regionalligameisterschaft in einem FinalFour ausgespielt, ist jedoch für die Qualifikation zu den weiterführenden Meisterschaften irrelevant.

Die Mannschaften, welche sich nicht für die Regionalliga qualifizieren konnten, spielen gemeinsam in der Oberliga II mit den ersten vier bzw. drei Mannschaften der Verbandsliga I die Teilnehmer für die Bayerische Pokalmeisterschaft aus. Auch hier werden die Ergebnisse aus den Spielen untereinander mitgenommen Die Pokalmeisterschaft wird wie bisher als Tagesmeisterschaft in einem FinalFour-Turnier mit den Erst- und Zweitplatzierten der Oberliga II Nord und Süd ausgespielt. Im Gegensatz zur bisherigen Qualifikation für die Teilnahme am Deutschen Jugendpokal U16, sowohl der Verbandsligameister Nord als auch der Verbandsligameister Süd, qualifiziert sich nur der Pokalsieger für den Deutschen Jugendpokal. Somit erfolgt die Gleichbehandlung zu anderen Landesverbänden und wir verlieren einen Startplatz.

In der Verbandsliga II verbleiben die nicht für die Oberliga II qualifizierten Mannschaften und nehmen die Ergebnisse der bisherigen Spiele untereinander mit und spielen eine Doppelrunde. Nach der Doppelrunde spielen die ersten vier Mannschaften der Verbandsliga II in einem eintägigen FinalFour, analog zur Bayerischen Pokalmeisterschaft, den Bezirkspokal aus. Sollte die Mindestanzahl von vier Mannschaften in der Verbandsliga II unterschritten werden, nehmen diese Teams ebenfalls an der Oberliga II mit der Qualifikationsmöglichkeit zur Bayerischen Pokalmeisterschaft teil.




Abbildung 1:Schematischer Überblick

 

Die Meisterschaftsformen bei U12 und U18 bleiben erst einmal in ihrer bisherigen Form bestehen. Hier sind in der einjährigen Testphase keine Modifikationen geplant.


Im Rahmen der Vorstellung in den Bezirkssitzungen sind nachfolgende Fragen aufgekommen, die wir gerne nach unserem aktuellen Kenntnisstand beantworten:
 

­- Wer nimmt an Regionalliga teil, wenn die Meldezahlen in der Oberliga unterschiedlich sind, z.B. Nord meldet 4 Mannschaften in der OL, Süd meldet 8 Mannschaften? Die Meldung alleine ist kein Qualitätskriterium, was auch die Ergebnisse zeigen. Seitens der Nord-Vereine wurde gebeten, die möglichen Meldeszenarien durchzuspielen.

  • Es wird, unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften, eine einfache Runde im Bezirk gespielt und es werden wahrscheinlich die ersten drei oder vier Teams – abhängig von der Anzahl DHB-Maßnahmen und den dadurch freien Wochenenden - des jeweiligen Bezirkes an der Regionalliga teilnehmen, unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften in der Oberliga I den Bezirken.
     

­- Wie wird das Spielsystem ausgestaltet, wenn z.B. ungerade Zahlen 7 oder 9 eine einfache Runde aus terminlicher Sicht nicht möglich machen? Bei abweichenden Spielformen als eine Einzelrunde ist es nicht möglich Punkte mitzunehmen.

  • Bei 7 Mannschaften ist noch eine einfache Runde möglich, da es 6 Spiele im Bezirk und maximal noch weitere 4 in der Regionalliga sind. Übersteigt die Anzahl der Meldungen in der Oberliga I den Schwellwert von 7, müssen in den Bezirken Vorrunden in zwei oder drei Gruppen und Endrunden mit 4 Mannschaften gespielt werden. Die Punktmitnahme aus der Endrunde ist dann vom Modus wiederum möglich. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Termine in der Feldsaison 2018 muss bei einer Meldung von 8 oder mehr Mannschaften in den Bezirken mit Vorrundengruppen mit anschließenden Endrunden gespielt werden. Die Bezirksrunden (Oberliga I) müssen in der Feldsaison 2018 bis zu den Pfingstferien abgeschlossen sein.


­ - Aufgrund der notwendigen Termine ist es dann nur noch schwer möglich, Sonderwünsche/Freistellungswünsche für Turniere, die ebenfalls als sehr wichtig für die Entwicklung angesehen werden, zu berücksichtigen.

  • Die Erfahrung zeigt, dass auch in den bisherigen Spielformen nicht alle Freistellungswünsche berücksichtigt werden können. Normalerweise liegen die meisten Turniere in den Schulferien, wo keine Spiele angesetzt werden. Gibt es dennoch Überschneidungen können Spiele während der Woche, wie in anderen Landesverbänden, oder auf spielfreie Feiertage gelegt werden.

 

­- Wie schaut ein möglicher Kostenausgleich aus?

  • Der Fahrtkostenaufwand in der neuen Regionalliga gleicht sich bei 4 Teams aus, da die Teams maximal 2x in den anderen Bezirk fahren müssen, d.h. jedes Team spielt in der Regionalliga gegen die Teams des anderen Bezirkes 2x zuhause und 2x auswärts, so dass kein Kostenausgleich stattfinden muss.
     

­- Sollen zu den Regionalligaspielen neutrale Schiedsrichter gestellt werden? Falls ja, wie soll das aktuell bei dem bestehenden Schiedsrichterdefizit geleistet werden?

  • Die Schiedsrichter werden neutral angesetzt, d.h. von den teilnehmenden Vereinen überkreuz gestellt, wodurch ebenfalls keine weiteren Kosten anfallen und als zusätzliche Entwicklungsmöglichkeit für Schiedsrichter gesehen werden kann, um gegen das vorhandene Defizit vorzugehen.

 

­

- Als Vorbereitung auf die Deutsche Zwischenrunde erachtet man es als wichtig, weiterhin ein FinalFour zu spielen, diese bedeutet im Umkehrschluss, dass in die Regionalliga max. drei Mannschaften aus dem Süden und drei aus dem Norden kommen dürfen.

  • Ein FinalFour ist eine wichtige Vorbereitung für die fortführenden Meisterschaften und dies möchten wir den Mannschaften auch zukünftig weiter anbieten. Aufgrund der limitierten Anzahl an Wochenenden möchten wir die Bayerische Meisterschaft nach wie vor in einem FinalFour spielen, jedoch wird die Ansetzung der Meisterschaften an einem Wochenende für U14 und U16 erfolgen, so wie es auch in anderen Landesverbänden üblich ist. Die Qualifikation für die Deutsche Zwischenrunde erfolgt aufgrund der Abschlusstabelle der Regionalliga. In Abhängigkeit zum SHV-Qualifikationsmodus zur Deutschen Zwischenrunde wird zu Saisonbeginn vom Jugendausschuss festgelegt, ob die Bayerische Meisterschaft aus terminlichen Gründen ausgespielt werden kann.


­ - Gerade bei Leistungsträgern/innen hat man Bedenken, dass diese durch das Hochspielen verheizt werden und das Wochenende nur noch im Auto verbringen.

  • Insbesondere das „Hochspielen“ liegt im Verantwortungsbereich der Vereine und Trainer. Hier kann es nicht Aufgabe des Verbandes sein, regulativ einzugreifen, wenn im Verein die Spieler „verheizt“ werden. Die Spiele werden auch so angesetzt, dass z.B. ein Kn-A-Spieler in seiner Altersklasse ein Heimspiel hat und in der älteren Klasse ein Auswärtsspiel bestreiten muss. So wird kein Spieler am kompletten Wochenende im Auto sitzen.
     

­- Ist das Spielsystem auch in der Halle durchführbar?

  • Das Spielsystem ist auch in der Hallensaison praktikabel und könnte in der Hallensaison 2018/2019 eingeführt werden, falls sich eine Akzeptanz ergibt.


­ - Ist zunächst eine Testphase möglich?

  • Das neue Spielsystem wird im U14 und 16 – Bereich angewandt und es gibt eine 1 – jährige Testphase, nach der mit allen Vereinen gemeinsam über eine Fortführung gesprochen wird.
     

­ - Können sich zwei Mannschaften eines Vereins für die Oberliga II qualifizieren?

  • Es können sich unter theoretischen Gesichtspunkten zwei Mannschaften eines Vereins (aus Oberliga I und Verbandsliga I) für Oberliga II qualifizieren. Die 2. Mannschaft kann sich aber nicht für die Pokalmeisterschaft qualifizieren. Die nächtsplazierte Mannschaft rückt nach.

 

Für weitere Fragen und Anregungen zum modifiziertes Ligensystem 2018 in den Altersklassen U14 und U16 stehen euch die Mitglieder des Jugendausschusses gerne zur Verfügung.

 

 

Qualifikation Deutsche Zwischenrunde

Thematischer Schwerpunkt des Bundesjugendtages am 11. und 12. März 2017 in Meerane war die Neuorganisation der Deutschen Feldmeisterschaft der Jugend. Hier ging es im Wesentlichen um die Zuteilung der 16 Teilnehmerplätze für die Deutschen Zwischenrunden. Auf dem Jugendverbandstag wurde umfassend über den Bundesjugendtag berichtet. Bisher erfolgte die Zuteilung zentral über den DHB, der die Plätze im Verhältnis zur Größe des Spielverkehrs (Anzahl der zu Beginn einer Feldsaison gemeldeten Mannschaften) für jeden Landesverband jährlich neu verteilte. Dies hatte sich in den letzten Jahren so ausgewirkt, dass wir in bestimmten Alterskonstellation einen festen Platz und einen Vorrundenplatz hatten, teilweise zwei feste Plätze und keinen Vorrundenplatz sowie bestenfalls zwei feste Startplätze und einen Vorrundenplatz.

Ab 2018 werden erstmals feste Quoten vorab vergeben, welche sich an den Hallenmeisterschaften orientieren. So erhält der SHV insgesamt 6 (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinlandpfalz/Saar), West 4 und Nord-Ost 6 Startplätze. Die Regionalverbände sind zukünftig verpflichtet die Teilnehmer unter ihren Landesverbänden sportlich auszuspielen.

Derzeit gibt es noch keine Entscheidung, wie die Verteilung innerhalb des SHV erfolgen soll. Von der Tendenz geht es in die Richtung, dass die vier Erstplatzierten der Landesverbände sich direkt für die Zwischenrunde qualifizieren und die vier Zweitplatzierten die zwei noch offenen Startplätze in Playoffs ausspielen.

Von unserer Seite gab es Vorschläge für die Verteilung der sechs Startplätze U14 und U16 innerhalb des Süddeutschen Hockeyverbandes:

 

  1. Maximallösung: Ausspielen aller Teilnehmer in drei Vierergruppen, d.h. jeder Landesverband stellt drei Teilnehmer und die Plätze 1. und 2. der jeweiligen Gruppe qualifizieren sich für die Deutsche Zwischenrunde. Im Finalspiel geht es dann um die Gruppengegner bei der Deutschen Zwischenrunde. Dies wäre aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein der angedachten Ligenreform und die sportlichste, aber auch kostspieligste Lösung aller Varianten. Mit der sportlichen Qualität der Bayerischen Jugendmannschaften scheuen wir uns nicht vor dem Wettbewerb und könnten ein zusätzliche Wettkampfmöglichkeit für eine weitere Bayerische Mannschaft erreicht werden.
     
  2. Kompromisslösung: Die Erstplatzierten der Landesverbände qualifizieren sich direkt für die Deutsche Zwischenrunde. Die vier Zweit- und Drittplatzierten spielen in zwei Vierergruppen die beiden noch offenen Startplätze aus, wobei die zweitplatzierten der beiden mitgliederstärksten Landesverbände als Gruppenkopf zu setzen sind.
     
  3. Minimallösung: Die Zweitplatzierten spielen in den Playoffs (ein Spiel, ein Tag) die zwei offenen Startplätze aus. Jedoch sehen wir weder die Mitgliederzahlen noch die Mannschaftsstärke der Bayerischen Vereine richtig berücksichtigt. Die Anzahl der gemeldeter Großfeldmannschaft U14 bis U18 für die Vergabe der Zwischenrundenplätze 2017 belief sich auf:
    a. BaWü 68 (23%)
    b. Bayern 92 (31%)
    c. Hessen 74 (25%)
    d. RPS 61(21%).

    Alleine diese Zahlen belegen, dass mit einer reinen Playoff-Lösung eine für den BHV nachteilige Lösung entstehen würde und die tatsächliche Mannschaftsstärke und Leistungsfähigkeit unberücksichtigt bliebe.

 

Wir sind in die Entscheidung mit eingebunden und werden unsere Position bestmöglich vertreten. Das Entscheidungsgremium besteht aus den Jugendwarten der Landesverbände, dem SHV Jugendvertreter und zwei Projektmitgliedern.

Der DHB hat es sich an dieser Stelle sehr einfach gemacht und die Lösung, welche sportlich auszuspielen ist, an die Regionalverbände gegeben. Durch die Regionalisierung wird man kein freies Wochenende dazugewinnen, ganz im Gegenteil. Das Ziel der Kostensenkung kann erreichbar sein, hängt aber auch stark davon ab, welchen Qualifikationsmodus die Regionalverbände finden, der zwischen den Regionalverbänden auch noch einheitlich sein soll. Eine spannende Herausforderung, welche wir gerne supporten.

Mit sportlichen Grüßen

Marijan Mrkonjic
(Jugendwart)

 


BAY - Jugend Feld • Nr. 7 vom 27.6.2017

Aufteilung Vor- und Zwischenrunden DM Jugend 2017

 

27.06.17 - Der DHB hat heute die Aufteilung der diesjährigen Vor- und Zwischenrundenplätze der Deutschen Meisterschaften der Jugend bekannt gegeben.

Die Übersicht ist im Downloadbereich der BHV-Seite unter "Sonstiges" abrufbar - alternativ direkt über diesen » Link.

 

Marian Mrkonjic
Jugendwart BHV


BAY - Jugend Feld • Nr. 6 vom 29.4.2017

Regeln für JTFO

 

Für den Wettbewerb "Jugend trainiert für Olympia" (JTFO) hat der DHB-Schulhockeyrefrent einen Regel-Kommentar verfasst.
In Zukunft wird beim Bundesfinale nicht mehr mit 7m-Schießen sondern mit "Shoot-Out" gespielt.
Auch hierfür wurde eine angepasste Regelkunde verfasst (u.a. Anzahl der Schützen usw).

 

Beide Schreiben sind im Downloadbereich unter "Schiedsrichter und Regeln" auf Bayernhockey veröffentlicht.

Alternativ hier direkte Links zu den beiden Dateien:
-> Regelkommentar JTFO
-> Shott-Out Wettbewerb

Mit sportlichen Grüßen

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Marijan Mrkonjic
(Jugendwart)


BAY - Jugend Feld • Nr. 5 vom 17.4.2017

Durchführungsbestimmungen U10, U8 und U6

 

Aufgrund mehrfacher Rückfragen zu den spezifischen Regeln in den Bereichen U10, U8 und U6 möchte der BHV vor Beginn der Jugendfeldsaison 2017 nachfolgende Regelungen klarstellen:


Kleinfeldhockey 6 + TW gegen 6 + TW:
Spiele der Altersklasse U 10 (Mädchen C und Knaben C) werden auf Halbfeld 6:6 plus Torwart gespielt (MIT Selfpass). Bei Regelverstoß im Kreis wird mit „Strafecke Einfach“ gespielt. Die lange Ecke ist seitlich auszuführen. Spieler dürfen den Ball überall auf dem Spielfeld in kontrollierter Weise und in jeder Höhe annehmen (Neuregelung).


Mini-Hockey 4 gegen 4:

Spiele der Altersklassen U6 und U8 (Minis, Knaben D und Mädchen D) werden grundsätzlich auf Kleinstfeld mit 4 Toren durchgeführt (OHNE Selfpass). Jede Mannschaft spielt mit 4 Spielern ohne Torwart. Eine Mannschaft besteht aus maximal acht Spielern. Bei einem absichtlichen Regelverstoß ist ein Strafschiebepass zu verhängen. Spieler dürfen den Ball überall auf dem Spielfeld in kontrollierter Weise bis zur Schulterhöhe (bisherige Regelung) annehmen.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Vielseitigkeits-/Schnelligkeits-wettbewerb in allen drei Altersklassen verpflichtend ist und der Heimverein muss pro Spiel zwei Jugendschiedsrichter stellen.

 

Mit sportlichen Grüßen

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Marijan Mrkonjic
(Jugendwart)
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 72 vom 3.8.2017

Schiedsrichter-Besetzungs- Probleme Saison 17/18

Liebe Hockeyfreunde, aufgrund der anstehenden neuen Feld – und Hallensaison 2017/2018 möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass es in Teilen des SHV zu Schiedsrichterproblemen kommen wird.

Bereits in der vergangenen Hallensaison konnten 5 Spiele der RL nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt werden, in der vergangenen Feldsaison 2016/2017 konnten 6 Spiele nicht besetzt werden.

Es ist zu befürchten, dass die Anzahl der Spiele ohne neutrale Schiedsrichteransetzung steigen wird, da aufgrund der Abstiegssituation aus den Bundesligen mehr Vereine in den Regionalligen spielen und dadurch mehr Spiele zu übernehmen sind. Gleichzeitig verringert sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schiedsrichter und zwar im kompletten Bereich des SHV.

Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend bitten, Ihre Anstrengungen zur Gewinnung von Schiedsrichtern zu verstärken und gegen schlechtes Benehmen gegenüber Schiedsrichter vorzugehen.

Der ZA des SHV musste in den vergangenen drei Monaten in sechs Verfahren aufgrund schlechten Benehmens gegenüber Schiedsrichtern (von Spielern, Trainern, aber auch Zuschauern) tätig werden. Eine solche Anzahl an Verfahren fällt normalerweise innerhalb von zwei ganzen Kalenderjahren an…..

Wir möchten, auch um zukünftig weiteren Anfragen vorzubeugen, darauf hinweisen, dass der SHV alle Möglichkeiten prüft, neutrale Schiedsrichter zu den Spielen der Regionalligen abzustellen.

Ist dies nicht möglich, muss die Spielordnung des DHB § 34 Abs. 2 und 3 angewandt werden. Das bedeutet, dass die Vereine sich vor Ort auf zwei Personen einigen müssen, die das Spiel leiten. Eine Schiedsrichterlizenz wird in diesem Ausnahmefall nicht benötigt. Sollten sich die Mannschaften nicht auf zwei Personen einigen können, muss das Spiel von jeweils einem Spieler beider Mannschaften geleitet werden. Beide Mannschaften treten in diesem Fall mit einem Feldspieler weniger an.

Der SHV Vorstand Schiedsrichter (Daniel Gruss) wird die entsprechenden betroffenen Vereine und den zuständigen Staffelleiter rechtzeitig über den Sachverhalt informieren, soweit einzelne Spiele nicht besetzt werden können.

Diese Lösung wird als allerletzter Möglichkeit angewandt. Sie können sich darauf verlassen, dass der SHV (Vorstand SR, Staffeleiter und Vorstand Sport), zusammen mit den Schiedsrichterobleuten der Landesverbände, entsprechende Lösungsmöglichkeiten prüft. Jedoch können Sie nicht erwarten, dass in solchen Fällen z.B. Schiedsrichtern aus RPS nach München fahren, um das Spiel neutral mit SR besetzen zu können. Dafür ist die neue überregionale Schiedsrichteransetzung nicht gedacht.

Bitte beachten Sie, dass bei Anwendung des § 34 Abs. 2 und 3 der DHB SPO, keine Spesen, Spielaufwandentschädigungen und auch kein Fahrgeld über den SHV abgerechnet werden können. Im Spielberichtsbogen sind in diesem Fall keine Eintragungen bei den SR Kosten einzutragen. Sollten Vereine – aus Nichtwissen – trotzdem Zahlungen an die SR Leisten, gehen diese Zahlungen nicht zu Lasten des SHV und sind vom entsprechenden Verein vollständig zu übernehmen. Natürlich steht es den Vereinen frei, die gefundenen Schiedsrichtern aus eigenen Mittel zu vergüten.


Mit sportlichen Grüßen
gez. Vorstand des SHV am 03.08.2017

 

» Download Text


SHV - Mitteilungen • Nr. 71 vom 3.4.2017

Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2018

Unter Hinweis auf die Anlage 1 der Zusatzspielordnung des Süddeutschen Hockey-Ver-bandes in der Fassung vom 19.04.2008 werden nachfolgend die Spielfolgen (für die Relegation) um den Aufstieg zur Regionalliga Süd Damen (Feld) bekannt gegeben:

09 /10.06.2018

Spiel Nr. 1: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar - Hockeyverband Baden-Württemberg
Schiedsrichter: Hessischer Hockey-Verband

Spiel Nr. 2: Bayerischer Hockey-Verband – Hessischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockeyverband Baden-Württemberg

16 / 17.06.2018

Spiel Nr. 3: Hockeyverband Baden-Württemberg - Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar
Schiedsrichter: Bayerischer Hockey-Verband

Spiel Nr. 4: Hessischer Hockey-Verband - Bayerischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar


Die Aufstiegsspiele müssen am Samstag spätestens um 17:00 Uhr und am Sonntag spätestens um 13:00 Uhr beginnen.

 

Die bei den einzelnen Aufstiegsspielen anfallenden Schiedsrichterkosten werden in analoger Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB hälftig von den beiden jeweils beteiligten Vereinen getragen und müssen vor Ort sofort ausgeglichen werden. Ansonsten erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 SPO DHB keine Gewinn- und Kostenverteilung.

 

Sollte nach Beendigung der Aufstiegsspiele Nr. 3 und Nr. 4 eventuell Punkt- und Torgleichheit vorliegen, entscheidet nach § 24 SPO DHB ein Shoot-out-Wettbewerb.

 

Nachdem die jeweiligen aufstiegsberechtigten Vereine der einzelnen Landesverbände feststehen, werden die jeweiligen Heimvereine ihrerseits gebeten, dem Schiri-Obmann des eingeteilten Landesverbandes sowie der Damenwartin umgehend die mit dem Spielpartner festgelegten Anspielzeit, den Spielort und den Anfahrtsweg zum Spielort mitzuteilen.
Die Schiedsrichterwarte der Landeshockeyverbände werden gebeten, rechtzeitig die notwendigen Schiedsrichteransetzungen vorzunehmen und die jeweiligen Heimvereine, sowie die Damenwartin nach Bekanntgabe der Spielansetzungen entsprechend zu informieren.

 

Spätestens 30 Minuten nach dem Ende der einzelnen Aufstiegsspiele müssen die jeweiligen Heimvereine an die Telefonnummer 0176-54891204 einen Kurzspielbericht zur Veröffentlichung in der DHZ abgeben.

 

Die Spielberichtsbogen der einzelnen Aufstiegsspiele sind an Frau Manuela Wenk, Kleingründlacherstrasse 55, 90425 Nürnberg zu senden.

 

Alle Beteiligten werden um entsprechende Beachtung gebeten.

 

 

Nürnberg, 03.04.2017
gez. Manuela Wenk
-Vorstand Spielbetrieb Damen (Damenwartin) -


SHV - Mitteilungen • Nr. 70 vom 27.2.2017

Mitgliederversammlung SHV

Die Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes e.V. findet statt am

Samstag, 25. März 2017 um 10.30 Uhr

in der Firma Biffar (In den Seewiesen,67480 Edenkoben)


Tagesordnung :
1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
2. Ehrungen und Totengedenken
3. Berichte der Vorstandschaft, einschließlich Rechnungslegung; Aussprache
4. Kassenbericht für das Jahr 2016
5. Beschlussfassung über Rechnungslegung 2016
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen

  • Vorsitzender
  • stellvertretendem Vorsitzenden
  • Sportwart
  • Damenwartin
  • Schatzmeister
  • Schiedsrichterkoordinator
  • Schatzmeister 
  • Kassenprüfer

8. Bestätigungen

  • Staffelleiter
  • Mitglieder des ZA
  • Jugendwart

9. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2017

10. Anträge – siehe Anhang

  • Antrag aus Hessen
  • Antrag vom SHV (Änderung der ZSPO)
  • Antrag vom SHV (Änderung der Satzung des SHV)

11. Verschiedenes
12. Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung 2018


Gez.
Michael Göring - Vorsitzender Des SHV

 

Anträge:

» Antrag aus Hessen

» Antrag vom SHV (Änderung der ZSPO)

» Antrag vom SHV (Änderung der Satzung des SHV)

Einladung als Download » hier


SHV - Mitteilungen • Nr. 69 vom 31.1.2017

Bewerbung (SHV) um die Ausrichtung einer SDM 2018

Bewerbungen für die Ausrichtung einer Süddeutschen Hallenhockeymeisterschaft der Jugend nimmt der Jugendwart des Süddeutschen Hockey-Verbandes (SHV) entgegen. Im März / April 2017 entscheidet der SHV über die schriftlich eingegangenen Bewerbungen und gibt die Ausrichtungsorte unverzüglich auf der Internetseite des SHV bekannt.

 

Alle Informationen über eine Bewerbung zum Ausfüllen »hier

 

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungschreiben als E-Mail an oliver.zeissner@arcor.de.


DHB - Vorstand • Nr. 94 vom 22.9.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

 

am 04.11.2017 in Hannover

Die nächste Bundesratssitzung wird am 04.11.2017 von 9:00 - 13:00 Uhr im DHC Hannover (Adresse: An der Graft 3, 30167 Hannover) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 19.05.2017
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Haushalt 2018
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
- Sport
- Sportentwicklung
- Jugend
- Bildung und Wissenschaft
- Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
- Finanzen und Recht
7. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
8. Bericht aus dem Bundesausschuss
9. Verschiedenes
10. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 93 vom 25.8.2017

Ausschreibung des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018

Mönchengladbach, 25.08.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des FOUR NATIONS CUP der Damen (11.-14. Juli 2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Spieltage beim FOUR NATIONS CUP, der als ultimative Vorbereitung auf die Feldhockey-WM 2018 in London dient, sind Mittwoch, Donnerstag und Samstag. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation des FOUR NATIONS CUP beteiligt sein. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB wird unmittelbar nach Vergabe in den Austausch mit dem Landesverband treten, in dem die Veranstaltung stattfindet, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen am Turnier-Samstag ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 26. September 2017 an splinter@deutscher-hockey-bund.de .

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. Potentielle Bewerber finden im Anhang zusätzlich zur Interessensbekundung das Dokument „Anforderungskriterien des DHB“. Anhand dieser Kriterien findet die Bewertung und Vorauswahl der Bewerber durch das Auswahlgremium statt. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018 soll im Herbst 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung
» Download DHB-Anforderungskriterien


DHB - Vorstand • Nr. 92 vom 6.6.2017

Ausschreibung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 06.06.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren (09./10.06.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Bei der Endrunde wird es nach einer möglichen Begrüßung am Freitagabend mindestens drei Entscheidungsspiele geben, die am Samstag und Sonntag stattfinden werden. Der finale Turniermodus steht aufgrund einer möglichen Änderung des Bundesliga-Modus noch nicht fest. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB ist in stetigem Austausch mit den Landesverbänden, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen in Hockeydeutschland am Endrunden-Wochenende 2018 ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 28. Juni 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2018 soll bereits im Sommer 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

 

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Vorstand • Nr. 91 vom 26.5.2017

Beschlüsse des 53. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 20. Mai 2017 in Düsseldorf die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums,

- Wahl des Präsidiums:

  • Präsident: Wolfgang Hillmann,

sowie die Vizepräsidenten

  • Britta Becker-Kerner,

  • Jan-Hendrik Fischedick,

  • Prof. Dr. Remo Laschet,

  • Delf Ness und

  • Dr. Ingo Wolf

für die Bereiche Leistungssport, Sportentwicklung, Wirtschaft / Recht, Kommunikation, Sportpolitik und Verbände.

  • Die Vizepräsidentin Jugend, Marie-Theres Gnauert wurde bereits am 11.03.2017 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.
  • Als Mitglied des Präsidiums wurde Dr. Michael Green für den Bereich Internationales berufen.


- Eine überarbeitete Fassung der Satzung wurde verabschiedet. Diese wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.

Satzung mit farblich markierten Änderungen

 

- Dem Antrag des Präsidiums zur Verabschiedung eines Ethikcodes gemäß Satzungsänderung „Good Governance“ wurde zugestimmt.

 

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2016 und des Haushaltsplans für 2017

 

- Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes und des Bundesoberschiedsgerichts

Bundesschiedsgericht:

  • Dr. Dirk Monheim (Vorsitzender), München (Bayerischer Hockey-Verband),
  • Dr. Peter Heink (Stellvertreter), Stuttgart (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hendrik Sievers (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Joachim Decker, Worms (Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar),
  • Rudolf Woesch, Leimen (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Dr. Carl Christian Voscherau (Hamburger Hockey-Verband),

 

Bundesoberschiedsgericht:

  • Dr. Jochen Kotzenberg (Vorsitzender), Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Stefan Bonde (Stellvertreter), Berlin, SC Charlottenburg, (Berliner Hockey-Verband),
  • Max Landshut (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Axel Hoppe, Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Helmut Zipperer, Mannheim (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hans-Jörg Zehle, München (Bayerischer Hockey-Verband).

Die Kontaktdaten des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie unter www.hockey.de >> Verband >> Gremien >> Ausschüsse, Gremien.

 

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
  • Eric Pritsch, Hamburg, Kassenprüfer,
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer,
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.

 

- Ernennung von Dr. Günther Conradi und Peter von Reth zu Ehrenmitgliedern des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB

i.A. des Vorstandes
gez. Harald P. Steckelbruck

 


DHB - Vorstand • Nr. 90 vom 5.4.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

am 19.05.2017 in Düsseldorf

Die nächste Bundesratssitzung wird am 19.05.2017 von 14:00 - 15:30 Uhr im DHC - Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 05.11.2016
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Finanzbericht Haushalt 2017
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
    - Sport
    - Sportentwicklung
    - Jugend
    - Bildung und Wissenschaft
    - Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
    - Finanzen und Recht
7. Stand Änderungen in der FIH
8. Bericht Satzungskommission
9. Besetzung der Ausschüsse 2017
10. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
11. Bericht aus dem Bundesausschuss
12. Vorbereitung Bundestag
     (sofern noch nicht bei den vorausgegangenen Punkten geschehen)

13. Anträge
     - Änderung Finanzordnung
     - Änderung Bundesliga-Umlage

14. Verschiedenes

15. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident


DHB - Vorstand • Nr. 89 vom 21.3.2017

Ausschreibung DHB-Bundestag 2019

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "54. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10. und 11. Mai 2019 oder den 17. und 18. Mai 2019 (zzgl. den jeweiligen Sonntag als Reservetag) aus.


Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, wird evtl. eine Korrektur erforderlich sein.


Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und Kosten bitte bis 15. April 2017 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

Wolfgang Hillmann
Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 88 vom 17.3.2017

53. Ordentlicher Bundestag 2017 des DHB in Düsseldorf

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 53. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 20. Mai 2017 im Stilwerk in Düsseldorf fristgerecht einberufen, und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag

20. Mai 2017


  9:00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages


Tagesordnung


  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundestages
  2. Wahl des Versammlungsleiters gem. § 1 der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB
      und des Alterspräsidiums
  3. Grußworte – Ministerium NRW, Stadt Düsseldorf, LSB NRW
  4. Vortrag: Jason McCracken, CEO FIH
  5. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl
  6. Ehrungen
  7. Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache
  8. Bericht des Vorstandes
  Mittagspause Vapiano
  9. Vizepräsident Finanzen: Genehmigung des Jahresabschlusses 2016
10. Bericht der Kassenprüfer
11. Anträge Teil 1
             A) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums – nur III. Präsidium § 21
12. Entlastung des Präsidiums
13. Wahl des Präsidiums
14. Anträge Teil 2
            B) Verabschiedung eines Ethikcode und Satzungsänderung „Good Governance“
            C) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums - alle weiteren Änderungsvorschläge
            D) Satzungsänderungsantrag Leistungssportausschuss und einzelne Vereine
            E) Beitragsordnung
15. Vizepräsident Finanzen: Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2017
16. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter (falls nach Abstimmung zur Satzungsänderung
      noch erforderlich)
17. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte (BSG und BOSG) des DHB
18. Festlegung des nächsten Ordentlichen DHB Bundestages im Mai 2019
19. Verschiedenes

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 53. Ordentlichen Bundestag 2017 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (im PDF-Format hinterlegt):

 

» Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium
» Empfehlung Ethikcode – Good Governance
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium


» Satzungsänderungsantrag_LSA_2017
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_LSA_2017


» Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT
» Begründung zum Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 87 vom 19.1.2017

Ausschreibung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 18.01.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren (03.-04.02.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind. Darüber hinaus sollten ausreichend Tribünenkapazitäten sowie Platz für Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches vorhanden sein.

Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.

Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 15. Februar 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness, Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet, Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer, Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter, Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen.

In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Hallen-Endrunde 2018 soll bereits im Frühjahr 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Sport • Nr. 156 vom 21.12.2017

Anreisen zu Bundesligaspielen im Winter

Erläuterungen ZA Bundesliga zu den Bestimmungen §25 SPO DHB 

§ 25 SPO DHB regelt das Verfahren bei Spielausfall, Spielabbruch und Nichtantreten von Mannschaften. Grundsätzlich müssen Vereine zu den angesetzten Spielen antreten und dürfen nicht absagen. Die Spieltermine stehen längerfristig fest, so dass die Anreise auch langfristig geplant werden kann. Eis und Schnee auf Autobahnen sind im Winter normal und müssen berücksichtigt werden. Schlechte Straßenverhältnisse sind keine ausreichende Begründung für eine Spielabsage. Solange der Schienenverkehr nicht unterbrochen oder eingestellt ist, ist eine Reise mit der Bahn langfristig einzuplanen, um keine kurzfristigen Überraschungen bezüglich der Straßenverhältnisse zu erleben. Die Verantwortung für die Reise oder für die Spielabsage trägt der Verein allein. Er muss bei einer Absage Gegner, Schiedsrichter und Staffelleiter sofort darüber informieren, damit diese sich auf das Nichtantreten einstellen können. Ist die Mannschaft nicht mit ausreichender Spielerzahl rechtzeitig vor Ort, ist die Mannschaft nicht angetreten. Der Zuständige Ausschuss entscheidet darüber, ob die Mannschaft schuldhaft nicht angetreten ist. In einer Stellungnahme im Verfahren muss die Mannschaft beweisen, dass die Anreise durch höhere Gewalt nicht möglich war. Niemand hat das Recht, ein offiziell angesetztes Meisterschaftsspiel kurzfristig abzusetzen. Das kann nicht der Terminkoordinator als Spielplaner und auch nicht der Staffelleiter. Ein Spiel kann auch nicht in gegenseitigem Einvernehmen zweier Vereine abgesagt werden. Ein ausgefallenes Spiel wird grundsätzlich neu angesetzt. Die Neuansetzung kann ausnahmsweise am Ende einer Saison entfallen, wenn das Spiel keinerlei Einfluss für Auf- oder Abstieg einer Mannschaft hat. Nur bei Verzicht auf eine Neuansetzung wird es durch den ZA gewertet.

In der 2. Bundesliga Herren ist es am 09.12.2017 zu einem Nichtantreten einer Mannschaft gekommen, bei dem der Zuständige Ausschuss ausnahmsweise wegen offensichtlicher Missverständnisse in der Kommunikation Verein/Staffelleiter entschieden hat, dass den Verein im konkreten Fall kein Verschulden trifft.

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Einzelfall nicht als Präzedenzfall für vergleichbare Fälle genommen werden kann. Im Übrigen gibt es zu diesem Thema eine Entscheidung des VSG des WHV v. 01.03.2013 mit dem Tenor, schwierige Straßenverhältnisse sind in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich und eine Anreise per Bahn zumutbar. Bei Bedarf kann die Entscheidung beim ZA angefordert werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 155 vom 31.10.2017

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallensaison 2017 / 2018

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallensaison 2017 / 2018 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele auch dann verbindlich bleiben, wenn ein Verein einen Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem angesetzten Termin zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellt. 

 

i.A. des Präsidiums

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national / international


DHB - Sport • Nr. 154 vom 8.8.2017

Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts  

Im Auftrag der AG "Elektronischer Spielbericht" im DHB gebe ich nachfolgende Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts in der Feldhockeysaison 2017/2018 bekannnt:

1. Bitte nennen Sie Ihrem Staffelleiter  umgehend mehrere Teambeauftragte. Dies sind diejenigen Personen, die berechtigt sind, die Daten für den elektronischen Spielbericht zu bearbeiten. Diese Personen werden durch die Staffelleiter für die Saison in der Datenbank berechtigt.

2. Bitte erstellen Sie die Kaderliste für das Team (einschließlich der Kennzeichnung der Stammspieler) rechtzeitig vor Beginn der Spiele. Die Kaderliste kann jederzeit erweitert werden. Es kann nur derjenige Spieler in den elektronischen Spielbericht übernommen und eingesetzt werden, der vorher in der Kaderliste eingetragen ist.

3. Bei Nutzung des elektronischen Spielberichts ist keine zusätzliche Infomation an den Ergebnisdienst erforderlich, wenn das Ergebnis in den Spielbericht eingetragen wurde.

 

Weitere Infomationen zum elektronischen Spielbericht finden Sie im hoc@key club unter dem Menüpunkt "Spielverkehr" >>> "Informationen"

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Sport • Nr. 153 vom 5.8.2017

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 25./26. März 2017 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, sind diese einheitlich zum 1. August 2017 in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Gemischte Mannschaften oberhalb der untersten Liga (§ 4 Abs. 4 Buchst. d)
Auf Antrag des Westdeutschen Hockey-Verbandes hat der SOA eine Änderung des § 4 Abs. 4 Buchst. d) vorgenommen und den Landeshockeyverbänden die Kompetenz eingeräumt, künftig gemischte Mannschaften bis einschließlich zur Oberliga zuzulassen. Hierfür bedarf es entsprechender Regelungen in der Zusatzspielordnung des jeweiligen Landeshockeyverbandes; in ihnen kann festgelegt werden, bis zu welcher Spielklasse und unter welchen Voraussetzungen eine solche gemischte Mannschaft möglich ist. Dort kann auch eine maximale Anzahl an Spielern des jeweils anderen Geschlechts festgelegt oder etwa der Einsatz jugendlicher Spielerinnen in Herrenmannschaften ausgeschlossen werden. Für den Jugendbereich können die Landeshockeyverbände weiterhin grundsätzlich unbegrenzt gemischte Mannschaften zulassen; ihnen ist allerdings die Teilnahme an Spielen um die Deutsche Meisterschaft verwehrt.

 

2) Möglichkeit der Sondergenehmigung für Kinder, in einer niedrigeren Altersklasse zu spielen (Inklusion) (§ 4 Abs. 4, Buchst. e1)
Aus verschiedenen Landeshockeyverbänden kam die Anregung, eine Sonderregel zu schaffen, die es ermöglicht, Kindern mit verzögertem Entwicklungsstand auch das Mitspielen in der nächsttieferen Altersklasse zu ermöglichen (mit dem Ziel der Inklusion). Der SOA hat den Landeshockeyverbänden nunmehr in § 4 Abs. 4 Buchst. e1 eine entsprechende Kompetenz eingeräumt; damit können die Verbände in ihrer Zusatzspielordnung jeweils Regelungen schaffen, die die Erteilung solcher Sondergenehmigungen in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht. Ausgeschlossen bleibt eine Teilnahme von Spielern in der nächsttieferen Altersklasse aber dann, wenn die betroffene Mannschaft solche Meisterschaftsspiele bestreitet, die der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft der Jugend dienen. Mit dieser Kompetenzerweiterung wird damit vom Grundsatz abgewichen, nach dem Jugendliche nur für die Jugendaltersklasse, der sie angehören, und für die nächsthöhere Jugendaltersklasse spielberechtigt sind (§ 20 Abs. 2).

 

3) Zulassung von Spielgemeinschaften (§ 4 Abs. 4 Buchst. j)
Die SPO DHB gibt vor, unter welchen Voraussetzungen Landeshockeyverbänden die Zulassung von Spielgemeinschaften gestattet ist. Die bisherigen Beschränkungen haben sich als zum Teil zu weitgehend und praxisfern herauskristallisiert. Es soll nunmehr geregelt werden, dass Spielgemeinschaften auch über die Dauer von zwei Jahren hinaus möglich sind. Zudem sind sie nicht erst dann zulässig, wenn sie dem Bestand eines Vereins sicherstellen.

 

4) Spielzeit in den Bundesligen, Regelung der Länge der Halbzeitpause (§ 17 Abs. 1 und 6, § 37 Abs. 1)
Nachdem der SRA beschlossen hat, dass die Bundesligen künftig mit einer Spielzeit von 4 * 15 Minuten ausgetragen werden sollen, hat der SOA die Regelung über die Spielzeiten in § 17 entsprechend angepasst. Sofern eine – vorerst nicht verbindliche, aber gleichwohl wünschenswerte – 40-Sekunden-Uhr („shot clock“) vorhanden ist, ist diese auch vom Zeitnehmer zu steuern. Außerdem wird nunmehr die Länge der Viertel- und Halbzeitpausen verbindlich und ähnlich wie die Spielzeiten teilweise abweichend von den Regeln, aber im Einklang mit der bisherigen Praxis (bei einer Spielzeit von mehr als 2 * 20 Minuten 10 statt 5 Minuten) festgeschrieben. Weitere Einzelheiten, etwa zum Zeitstopp nach der Verhängung einer Strafecke und nach dem Erzielen eines Tores, sind Teil der Regeln und der Veröffentlichung des SRA zu entnehmen.

 

5) Klarstellungen im Zusammenhang mit der Spielberechtigung für die Feld-Rückrunde in den 1. Bundesligen (§ 21 Abs. 5)
Für die 1. Bundesligen ist der 1. April kein regulärer Wechseltermin. Eine Ausnahme vom Wechselverbot in der laufenden Saison in den 1. Bundesligen besteht allerdings für Spieler, die im Vorjahr noch für die Altersklasse der Jugend spielberechtigt waren. Denn sie konnten zum 1. August (also zum Saisonbeginn) nicht regulär wechseln. Aufgrund der bisherigen Formulierung des § 21 Abs. 5 Satz 2 („spielberechtigt waren“) ist in Zweifel gezogen worden, ob sich auf diese Ausnahme auch Jugendliche berufen können, die im Vorjahr für gar keinen deutschen Verein spielberechtigt waren, sondern aus dem Ausland zu einem deutschen Verein wechseln. Da auch für Jugendliche, die von einem ausländischen Verein zu einem deutschen Verein wechseln wollen, der 1. August kein regulärer Wechseltermin ist, sollen auch sie zum 1. April in einen Erstligaverein wechseln können; daher wird künftig in § 21 Abs. 5 Satz 2 klargestellt, dass alle Jugendlichen, die im Vorjahr einer Altersklasse der Jugendlichen angehört haben (auf die Spielberechtigung kommt es daher nicht mehr an), zum 1. April auch zu einem Verein, dessen Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, wechseln können.
Der SOA hat zudem festgestellt, dass nach dem aktuellen Wortlaut der SPO DHB ein Spieler, für den ein Verein – ohne dass ein Vereinswechsel vorliegt – nach dem 1. August einen Spielerpass beantragt hat, in der 1. Bundesliga zwar im ersten Saisonteil, nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung des § 21 Abs. 5 dagegen nicht im zweiten Saisonteil (ab 1. April) eingesetzt werden darf, wenn er nicht für alle Spiele des ersten Saisonteils spielberechtigt war. Dieser Sonderfall war bei der Formulierung des § 21 Abs. 5 nicht bedacht worden. Künftig wird klargestellt, dass ein solcher Spieler auch in der Rückrunde eingesetzt werden darf.

 

6) Änderungen bei der Stammspielermeldung (§ 22)
Bislang waren Stammspielermeldungen vor dem ersten Meisterschaftsspiel, welches der Verein in dieser Altersklasse austrägt, beim Staffelleiter abzugeben (bzw. nun elektronisch auszufüllen). Um klarere Fristen zu haben, die nicht von dem Anpfiff eines konkreten Spiels abhängen, wird nun geregelt, dass diese Meldung spätestens am Tag vor diesem ersten Meisterschaftsspiel erfolgen muss (§ 22 Abs. 1).
Klarstellend wird zudem geregelt, dass nicht nur dann, wenn eine Mannschaft vor dem ersten Spiel keine Stammspielermeldung abgegeben hat, alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft ab dem ersten Spiel als Stammspieler dieser Mannschaft gelten, sondern dass Entsprechendes gilt, wenn zwar eine Stammspielermeldung rechtzeitig abgegeben worden ist, diese aber unvollständig (zu wenige Spieler) war (§ 22 Abs. 3).
Eine weitere Änderung betrifft die vereinfachte Rückmeldung im Feldhockey nach § 22 Abs. 5 Buchst. b und c. Sie werden bislang erst mit der Bestätigung durch den Staffelleiter wirksam. Dies führte bislang dazu, dass die Wirksamkeit einer Rückmeldung, deren Voraussetzungen etwa erst nach einem Samstagsspieltag gegeben waren, für den folgenden Sonntag davon abhing, ob der Staffelleiter erreichbar war und seine E-Mails rechtzeitig beantwortete. Künftig wird eine solche Rückmeldung unabhängig von einer Antwort durch den Staffelleiter wirksam am Tag nach Eingang der Mitteilung beim Staffelleiter. Damit hängt die Wirksamkeit der vereinfachten Rückmeldung nicht mehr von Faktoren ab, die die Vereine selbst nicht beeinflussen können. Die betroffenen Vereine tragen aber ohne Nachricht durch den Staffelleiter das Risiko, dass sie das Vorliegen der Voraussetzungen einer Rückmeldung fehlerhaft eingeschätzt haben.

 

7) Elektronische Kadermeldung (§ 22 Abs. 8),  elektronischer Spielberichtsbogen (§ 32) und Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 50 Abs. 7)
Nachdem der elektronische Spielberichtsbogen in den Bundesligen erfolgreich getestet worden ist, soll er nun flächendeckend eingeführt werden. Der SOA hat in der SPO DHB die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichts für alle Bundes- und Regionalligen ab dem 1. August 2017, für alle Oberligen ab dem 1. August 2018 und für alle Verbandsligen ab dem 1. August 2019 festgeschrieben. Für den Jugendbereich wird eine verpflichtende Nutzung ab dem 1. April 2019 angestrebt. Den Landeshockeyverbänden bleibt es freigestellt, in ihrem Zuständigkeitsbereich die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens auch schon für einen früheren Zeitpunkt vorzusehen.
Da die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens voraussetzt, dass jeder Verein für seine Mannschaften jeweils die Kader meldet, ist die Verpflichtung der elektronischen Kadermeldung mit Wirkung vom 1. August 2017 auf alle Ligen erstreckt worden (§ 22 Abs. 8). Dies gilt auch für Ligen, in denen der elektronische Spielberichtsbogen vorerst nicht genutzt wird. Denn hierdurch wird den Staffelleitern die Verwaltung der Ligen erheblich vereinfacht, gleichzeitig erhalten die betroffenen Vereine die Möglichkeit, jederzeit Einsicht in die für sie relevanten Daten (Anzahl der Einsätze ihrer Spieler) zu nehmen.

Da der elektronische Spielberichtsbogen keine zweite Unterschrift der Betreuer nach Spielschluss mehr kennt, hat der SOA die frühere Regelung des  § 50 Abs. 7 Satz 2 SPO DHB aufgehoben, nach der die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich solcher Vorfälle, die von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden sind, als gewährt galt und eine Stellungnahme der Betroffenen innerhalb von vier Tagen nach dem Vorfall beim Zuständigen Ausschuss in Textform eingegangen sein musste. Künftig muss der Zuständige Ausschuss vor einer Entscheidung stets die Betroffenen anschreiben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in einer angemessenen Frist gewähren.

 

8) Klarstellungen im Zusammenhang mit Spielsperren (§ 23)
Klarstellend wird geregelt, dass ein Spieler, der aufgrund einer roten Karte eine Spielsperre verbüßt, erst am Tag, nachdem der Spieler das letzte Spiel seiner Sperre abgesessen hat, wieder spielberechtigt ist (§ 23 Abs. 5). Bislang war unklar, ob ein Spieler, der etwa um 12 Uhr das letzte Spiel einer Sperre, die Folge einer roten Karte in einem Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft war, absitzt, um 13 oder 14 Uhr bei einem Spiel der 2. Herren mitwirken kann.
Klargestellt wird auch, dass bei Turnieren nicht nur die Schiedsrichter, sondern auch der Turnierausschuss die Kompetenz hat, unsportliches Verhalten von Spielern und Betreuern im Spielberichtsbogen zu vermerken (§§ 23 Abs. 6, 35 Abs. 9).

 

9) Festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (§ 31 Abs. 1 Buchst. b)
Inzwischen ist eine festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (Feld) Standard. Dieser Standard beruht bislang auf einer Selbstverpflichtung der Bundesligavereine, soll jetzt aber auch in der SPO DHB festgeschrieben werden. Von Sanktionen im Fall eines Verstoßes wird vorerst noch abgesehen.

 

10) Einheitlicher Spielball (§ 31 Abs. 3)
In der vergangenen Saison gab es Beschwerden einzelner Vereine, dass der Heimverein etwa für die Ausführung von Strafecken andersartige Bälle auf das Spiel geworfen hat. Um dieser Unsitte entgegenzuwirken, wird – einem Antrag der Bundesligavereinsversammlung vom 27.11.2016 entsprechend – festgelegt, dass in einem Meisterschaftsspiel stets einheitliche Bälle verwendet werden müssen. Zudem erhält die Bundesligavereinsversammlung die Kompetenz, für die Bundesligen nähere Anforderungen an die Bälle insgesamt festzulegen. So könnte sie etwa einen einheitlichen Spielball für alle Bundesligen vorgeben.

 

11) Zwingender 6-Punkte-Abzug bei schuldhaften Nichtantreten in der Bundesliga (§§ 39 Abs. 6, 42 Abs. 4)
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, erfolgt gemäß § 25 Abs. 1 u.a. ein automatischer Abzug von 3 Punkten. Für die Bundesligen war bislang im Fall eines schuldhaften Nichtantretens ein weiterer zwingender Punktabzug von 6 Punkten vorgesehen, der vom Zuständigen Ausschuss nach eigenem Ermessen entweder für die laufende oder für die folgende Saison vorgenommen werden konnte. Damit sollte sichergestellt werden, dass kein Bundesligist etwas aus Kostengründen ein für ihn unbedeutendes Meisterschaftsspiel ausfallen lässt. Fälle der vergangenen Saison haben gezeigt, dass ein solch zusätzlicher Punktabzug aber auch im Fall eines fahrlässigen Nichtantretens (verspätete Abfahrt, Nichteinplanung angekündigter Verkehrsbehinderungen) zwingend erfolgen müsste. Dies wird als unverhältnismäßig angesehen. Ein zusätzlicher Punktabzug kann künftig nur im Fall eines vorsätzlichen Nichtantretens erfolgen.

 

12) Turnierbestimmungen für Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren (§§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3)
Endspiele bzw. Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren sind das herausragende Event des Clubhockeys in Deutschland. Angesichts des Zuschauerinteresses, der erhöhten Medienverpflichtungen einschließlich möglicher Anforderungen durch das Fernsehen erscheint es notwendig, besondere Bestimmungen für Endrunden besondere Regeln zu beschließen. §§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3 sehen nun die Möglichkeit des Erlasses solcher Turnierbestimmungen explizit vor. Die Turnierbestimmungen als solche sind noch nicht endgültig verabschiedet, sondern sollen vor Veröffentlichung auch noch mit anderen Gremien (BLVV etc.) abgestimmt werden. Sie werden daher erst im Laufe der Saison, aber rechtzeitig vor der Anfang Februar anstehenden Deutschen Hallenmeisterschaft der Damen und Herren veröffentlicht werden.

 

Die aktuelle Fassung der Spielordnung wird in wenigen Tagen auf hockey.de abrufbar sein.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 152 vom 3.8.2017

Härtefallausschuss (HA) des DHB

Im Spieljahr 2017/2018 ist der Härtefallausschuss des DHB gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB wie folgt besetzt:

  • Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz),
  • Anette Breucker, Stuttgart,
  • Harald P. Steckelbruck, Mönchengladbach.

Vertreter:

  • Christian Deckenbrock, Köln (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz),
  • Gaby Schmitz, Köln (bei Verhinderung von Anette Breucker),
  • Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck).

 

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Jugend)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 151 vom 3.8.2017

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2017/2018

Im Spieljahr 2017/2018 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:

  • Heino Knuf, Mönchengladbach (Sportdirektor und Mitglied des DHB Vorstands)
  • Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
  • Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld u. BL Damen Halle sowie Vors. des ZA)
  • Dr. Christian Deckenbrock, Köln (Vors. des SOA)
  • Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA und Mitglied des ZA). 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

  • Frank Selzer, Bremen (Vorsitz);
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach;
  • Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
  • Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).


Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 150 vom 23.5.2017

Endrunde Deutsche Feldhockey Meisterschaft der Damen und Herren 2017

Termin: 27./28. Mai 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: Mannheimer HC 1907 e.V.

Austragungsort: Am Neckarkanal 4-8, 68259 Mannheim

Turnierausschüsse:
Turnierleitung:
Damen: Sonja-Anabell Schwede
Herren: Dr. Christian Deckenbrock
Turnieroffizielle:
Petra Müller, Patrick Ipsen, Frank Lubrich
Andreas Wille (SRA)

Spielplan:
Samstag, 27. Mai:
10.30 Uhr Damen-Halbfinale 1: UHC Hamburg - Rot-Weiss Köln
12.45 Uhr Damen-Halbfinale 2: Mannheimer HC - Club an der Alster
15.00 Uhr Herren-Halbfinale 1: Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
17.30 Uhr Herren-Halbfinale 2: Rot-Weiss Köln - Harvestehuder THC

Sonntag, 28. Mai:
11.30 Uhr Finale Damen
14.00 Uhr Finale Herren

Bei allen Spielen wird es erstmalig den „Videobeweis“ geben, der es den Mannschaften erlaubt, bestimmte Entscheidungen durch einen Video-Schiedsrichter überprüfen zu lassen. Die Bestimmungen hierzu sind den internationalen Regularien entsprechend gemeinsam von SOA und SPA festgelegt worden und stehen bei hockey.de unter Service > Ordnungen zum Download bereit.

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Staffelleiter 1. Bundesliga
 


DHB - Sport • Nr. 149 vom 10.4.2017

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2017/2018

1. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Termin EHL (Herren): 06.-08.10.2018

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(07./08.04.2018); (14./15.04.2018); (21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10.Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.

Termine EHL (Herren): KO16 30.03 - 02.04.2018
Final 25.05 - 27.05.2018
____________________________________________________________________________

 

2. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018); (16./17.06.2018); (23./24.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10. Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.
 

i.A. Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 148 vom 19.3.2017

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Im Saisonteil 2017 der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

Ab Beginn des Saisonteils 2017 der laufenden Feldhockeysaison 2016/2017 wird der elektronische Spielberichtsbogen auch in der 2.Bundesliga Herren sowie in der 1. und 2. Bundesliga Damen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt auch hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen für die Kader- und Stammspieler-Meldung sowie für den Spielbericht aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:

  • Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
  • Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:

  • ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
  • unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
  • sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
  • nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

Die bisherige telefonische Ergebnismeldung in allen Bundesligen entfällt. Dazu ist es aber zwingend erforderlich, dass das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wird. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis notfalls an mich (0421-20 53 252) gemeldet werden muss.

Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

Zur Vorbereitung auf den Saisonteil 2017 Feld müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften (auch Änderungen gegenüber dem Saisonteil 2016 Feld) an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (2.BLD). Harald P. Steckelbruck (1.BLD und 1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind neben mir auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 147 vom 30.1.2017

Endrunde 56. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2017 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 04./05.Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: HTC Uhlenhorst Mülheim

Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260

Turnierausschüsse:
Damen:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter), Michael Kriegel (Hamburg), Patrick Ipsen (Hamburg, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Michelle Meister (Köpenicker HU), Sophie Bockelmann (Braunschweiger MTV), Gregor Küpper (Reinshagener TB)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Johannes Berneth (TB Erlangen), ), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Jens Brieschke (Steglitzer TK Berlin)

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 130 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (DCadA, HTHC, UHC) 375 km, Düsseldorf (DHC) 36 km, Köln (RWK) 64 km, Mannheim (MHC) 296 km

Spielplan

Samstag, 04. Februar 2017
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr UHC Hamburg - Düsseldorfer HC
Halbfinale 2 14:00 Uhr Mannheimer HC - Harvestehuder THC
Herren:
Halbfinale 1 16:00 Uhr Harvestehuder THC - Rot-Weiß Köln
Halbfinale 2 18:00 Uhr Club an der Alster - Mannheimer HC

Sonntag, 05. Februar 2017
Endspiel Damen
11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 03.02.2017 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.
 

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Jugend • Nr. 54 vom 4.4.2017

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2017/18 benannt:
Marie-Theres Gnauert, Berlin
Anette Breucker, Stuttgart
Gabriele Schmitz, Köln

 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Michael Steinmann, Borken.

 

Mönchengladbach, den 04. April 2017
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 


 
Offizielle Mitteilungen
Bayern
Bereich: Alle
Jahr: 2017
» alle schliessen
» Aktuell: 2024

In den letzten ...
» ... 14 Tagen
» ... 3 Monaten
» ... 9 Monaten
» Die Aktuellsten
» Alle Bereiche

BHV
» Geschäftsstelle
» Schiedsrichter
» Erwachsene Halle
» Erwachsene Feld
» Jugend Halle
» Jugend Feld
SHV
» Mitteilungen
DHB
» Vorstand
» Sport
» Jugend
» Schiedsrichter

Archiv

 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de