Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen
Veröffentlichung von Videomaterial im „Tauschportal“ der Bundesligavereine im Internet
In den letzten Wochen wurde in zwei Fällen bekannt, dass private Gespräche des dafür zuständigen Personals von Bundesligavereinen bei der Videoaufzeichnung von Bundesligaspielen auf der Tonspur der Aufnahmen dadurch öffentlich wurden, dass dieses Material im „Tauschportal“ des Internets eingestellt und damit für alle Bundesligavereine zugänglich wurde. Dabei ist es zu Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens gemäß § 2 Abs. 1 SPO DHB dadurch gekommen, dass unsportliche Äußerungen übelster Art über die Schiedsrichter im Internet mithörbar waren. Durch diese Veröffentlichung im Internet über die Tonspur der Aufnahmen sieht der Zuständige Ausschuss den Tatbestand der Schiedsrichterbeleidigung als erfüllt an und weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er im Wiederholungsfalle gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO prüfen wird. Die Bundesligavereine werden gebeten, ihr Videopersonal entsprechend zu informieren, damit solche Beleidigungen unterbleiben und man berücksichtigt, dass Gespräche über die Tonspur der Aufnahmen im Internet mithörbar sind.
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga
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